Rechtssprache Schuldverhältnis, bei dem von mehreren geschuldeten Leistungen nur eine nach Wahl des Schuldners oder des Gläubigers erbracht werden soll
Wahlschuld, die
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›Wahlschuld‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Die Wahlschulden der deutschen Parteien werden mit strenger Diskretion behandelt und kommen dem Bundesbürger nur gerüchteweise zu Ohren.
[Die Zeit, 01.12.1961, Nr. 49]
Zitationshilfe
„Wahlschuld“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Wahlschuld>.
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