Recht (marken- oder urheberrechtlich geschützter) Name einer Druckschrift, eines Films, Musikstücks o. Ä.
Beispiele:
Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. [o. A.: Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz – MarkenG). In: Schönfelder: Deutsche Gesetze: Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts (Ergänzungslieferung), München: Beck 1997]
Kennzeichenrechte sind z. B. Markenrechte, Namensrechte, Unternehmensnamen oder Werktitel (z. B. von Fernsehserien oder Zeitschriften). [Rhein-Main Startups, 19.02.2014, aufgerufen am 30.04.2016]
Heussers [Komponist Schweizer Militärmusik]
Werktitel wie »Feurig Blut« und »Schneidige Wehr«[…] charakterisieren den Stil der Stücke in sprechender Weise selbst. [Neue Zürcher Zeitung, 07.06.2013]
Die deutschen Werktitel verschweigen in diesem Genre oft etwas spröde die Bildaussage des Originals, denn in Jean‑Marc Nattiers reizenden »Liebenden« aus München beispielsweise finden nebst dem Liebespaar natürlich auch Bacchus und Amor allegorisch vergnüglich zusammen. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.06.2005]
Die 488 Seiten enthalten, wie Adorno in Abwandlung eines aristotelischen Werktitels sagt, »Minima Moralia«, winzige Moralismen, gelegentliche Fußnoten zu einem ungeschriebenen Text[…]. [Die Zeit, 10.05.1951, Nr. 19]