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Wettbewerbsverbot, das

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GrammatikSubstantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Wettbewerbsverbot(e)s · Nominativ Plural: Wettbewerbsverbote
Aussprache [ˈvɛtbəvɛʁpsfɛɐ̯ˌboːt]
Worttrennung Wett-be-werbs-ver-bot
Wortzerlegung Wettbewerb Verbot
ZDL-Vollartikel

Bedeutung

Recht, Wirtschaft gesetzliche oder vertragliche Einschränkung der gewerblichen Betätigung einer Person, um zu verhindern, dass jmd. seinem gegenwärtigen oder (für einen gewissen Zeitraum) ehemaligen Arbeitgeber, Mitgesellschafter o. Ä. mit Hilfe seines erworbenen Spezialwissens im Geschäftsverkehr Konkurrenz macht
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ein nachvertragliches, vertragliches, vereinbartes, bedingtes Wettbewerbsverbot
als Akkusativobjekt: ein Wettbewerbsverbot vereinbaren
in Präpositionalgruppe/-objekt: eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot; ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
Beispiele:
Die Paragraphen 74 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) definieren das Wettbewerbsverbot als eine Vereinbarung, die den Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.09.2001]
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren Unternehmen in der Regel mit Führungskräften, die strategische Entscheidungen treffen. Aber auch bei Personalern, in der Beratungsbranche, im Vertrieb und im Einkauf sind sie üblich. [Süddeutsche Zeitung, 10.02.2018]
Der Inhalt von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten umfasst die sachliche, regionale und zeitliche Begrenzung der Geltung des Verbots, die Zahlung einer Karenzentschädigung sowie gegebenenfalls eine Vertragsstrafenregelung. Im Rahmen der sachlichen Begrenzung werden tätigkeits‑ und unternehmensbezogene Verbote unterschieden. Dem Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber zum einen nur bestimmte Arten von Tätigkeiten untersagt. Zum anderen ist es möglich, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten für namentlich aufgezählte oder durch die Angabe der Branche definierte Unternehmen zu verbieten. [Die Welt, 31.07.2010]
Verstößt ein Außendienstmitarbeiter gegen das Wettbewerbsverbot des Paragrafen 60 Handelsgesetzbuch, indem er sich an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt, so kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.04.2000]
Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH wird häufig per Gesellschaftsvertrag untersagt, in der jeweiligen Branche der Firma Geschäfte auf eigene Rechnung zu machen (Wettbewerbsverbot). [Welt am Sonntag, 23.08.1998]
selten berufsrechtliche Verpflichtung, nicht in wirtschaftliche Konkurrenz zu anderen Angehörigen desselben Berufes zu treten
Beispiele:
Die Regelungen der Berufsordnungen von Ärzten enthalten Wettbewerbsverbote und ‑beschränkungen. Zwar kann dem Arzt, der mit der Leistung seinen Lebensunterhalt bestreitet, Werbung nicht gänzlich verboten werden, auch wenn die Werbung in erster Linie auf Akquisition gerichtet ist. Berufswidrige Werbung ist allerdings unzulässig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Arzt eine Verfälschung des Berufsbildes verhindern soll, d. h. dass der Arzt nicht die in der Wirtschaft üblichen Werbemethoden verwenden darf. [Rechtsanwalt & Fachanwalt, 01.08.2012, aufgerufen am 19.08.2020]
Die Ärzteschaft wird sich auf eine Klientel einstellen müssen, die nur noch begrenzt auf die Leistungskraft der Versicherungen zählen kann. Der Ruf einiger Ärzte nach Aufhebung des Wettbewerbsverbotes zeugt daher weniger von historischem Unwissen als von der Anpassung an eine neue Situation. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.12.1996]

letzte Änderung:

Typische Verbindungen zu ›Wettbewerbsverbot‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Wettbewerbsverbot‹.

bedingt nachvertraglich unterwerfen vereinbart vertraglich
Zitationshilfe
„Wettbewerbsverbot“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Wettbewerbsverbot>.

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Worthäufigkeit

selten häufig

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