Wette
f.
‘Abmachung, daß derjenige, dessen Behauptung oder Vorhersage zutrifft, vom Verlierer einen Gewinn erhält, mit Geldeinsatz verbundene Vorhersage’.
Das (ursprünglich neutrale) Substantiv
entstammt alter Rechtssprache.
Ahd.
wetti
n.
‘Pfand, Pfandvertrag’
(8. Jh.),
mhd.
wet(t)e,
wet
n.
‘Pfandvertrag, Rechtsverbindlichkeit, Gesetz, Pfand, Einsatz bei einem Wettspiel, Bezahlung einer Schuld, Vergütung eines Schadens, Geldbuße’,
asächs.
weddi
n.
‘Pfand’,
mnd.
wedde
‘Wette, dem Richter zu erlegendes Strafgeld, Strafe, Strafurteil’,
mnl.
nl.
wedde
‘Pfand, Besoldung’,
aengl.
wed(d)
n.
‘Übereinkunft, Pfand, Versprechen’,
engl.
(älter)
wed
‘Pfand, Wetteinsatz’,
anord.
veð
n.
‘Pfand, (Spiel)einsatz, Sicherheit’,
schwed.
vad
‘Wettvertrag’,
got.
wadi
n.
‘Pfand’
führen auf
germ.
*wadja-
n.
Dieses läßt sich mit
lat.
vas
(Genitiv
vadis)
m.
‘Bürge’
und wohl auch mit
lit.
vãdas
‘Pfand, Bürge’,
vadúoti
‘auslösen, loskaufen, für jmdn. eintreten’
auf eine Wurzel
ie.
*u̯adh-
‘Pfand, Pfand einlösen’
zurückführen.
Die
gemeingerm. Bedeutung
‘Pfand’
(im Schuldrecht)
wird im
Mhd. erweitert zu
‘Strafgeld, Geldbuße’
(im Strafrecht)
und im Bereich der Hanse zu
‘Ratsbehörde, die die Strafgelder einzieht’
(14. Jh.).
Die dem heutigen Gebrauch entsprechende Verwendung im Sinne von
‘Pfandeinsatz (beim Spiel oder Meinungsstreit), der der gewinnenden Partei zufällt, Wettstreit’
verbreitet sich in Verbindung mit den mittelalterlichen ritterlichen Kampfspielen,
wobei
Wette
die Sphäre der Rechtssprache verläßt.
Der Übergang zum fem. Genus zeigt sich zuerst im
Spätmhd.
(14. Jh.),
entsprechend im
Mnl.
Vgl. formelhaftes
es gilt eine Wette
(17. Jh.),
was gilt die Wette?
(18. Jh.),
um die Wette
(18. Jh.),
älter
in die Wette
(15. Jh.),
mhd.
in wette,
enwette.
–
wetten
Vb.
‘eine Wette abschließen’,
ahd.
wettōn
‘als Pfand nehmen, ein Versprechen geben, als Pfand- oder Wetteinsatz setzen’
(um 1100),
mhd.
wetten
‘Pfand geben, durch ein Pfand sichern, ein Pfand einsetzen’,
mnd.
mnl.
wedden
‘Strafgeld zahlen, Pfandbesitz nehmen, einen Vertrag eingehen, einen Einsatz geben’,
aengl.
weddian
‘einen Vertrag machen, versprechen, verheiraten’,
engl.
to wed
‘(ver)heiraten’,
anord.
veðja
‘zum Pfand setzen, wetten’,
got.
gawadjōn
‘verloben’
(durch Bürgschaft).
Wettbewerb
m.
‘Kampf um bessere Leistungen (besonders in der Wirtschaft)’
(19. Jh.),
älteres
Konkurrenz
(s.
konkurrieren)
teilweise ablösend.
Wettkampf
m.
‘Leistungskampf’
besonders bei Spiel und Sport
(16. Jh.,
geläufig seit 18. Jh.).
Wettlauf
m.
‘Lauf um den Sieg’
(15. Jh.).
Wettrennen
n.
‘Wettlauf, Pferde- und Wagenrennen’
(16. Jh.),
substantiviert aus
wett(e)rennen
Vb.
‘um die Wette rennen’
(16. Jh.).
Wettstreit
m.
‘das Bestreben, andere zu übertreffen, den Vorrang zu gewinnen’
(16. Jh.).