Wirtschaftseinheit, die
GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Wirtschaftseinheit · Nominativ Plural: Wirtschaftseinheiten
Aussprache [ˈvɪʁtʃafʦˌʔaɪ̯nhaɪ̯t]
Worttrennung Wirt-schafts-ein-heit
Wortzerlegung Wirtschaft Einheit
Bedeutungsübersicht
- 1. [Wirtschaftswissenschaft] in sich geschlossene ökonomische Einheit, für die ein Wirtschaftsplan aufgestellt und eigenverantwortlich umgesetzt wird
- 2. [DDR] einheitlich geleitete, oft aus mehreren Betrieben bestehende oder zu einem großen Betrieb zusammengeschlossene betriebliche Einheit
- 3. [Volkswirtschaft] Zusammenschluss von einzelnen Einheiten des aktuellen Wirtschaftsgeschehens (wie Haushalten, Betrieben, Unternehmen oder dem Staat) zu einem einheitlich organisierten Wirtschaftssektor, der durch koordiniertes Wirtschaften und Handeln einzelner Wirtschaftssubjekte gemeinsame wirtschaftliche Ziele zu erreichen sucht
Wahrig und WDG
Bedeutungen
1.
Wirtschaftswissenschaft in sich geschlossene ökonomische Einheit, für die ein Wirtschaftsplan aufgestellt und eigenverantwortlich umgesetzt wird
Synonym zu Wirtschaftssubjekt
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die handelnden Wirtschaftseinheiten; einzelne Wirtschaftseinheiten
Beispiele:
Jede Unternehmung und jeder Haushalt stellen unabhängig von allen anderen Wirtschaftseinheiten eigene Wirtschaftspläne auf. [Schneider, Erich: Theorie des Wirtschaftskreislaufes. Tübingen: Mohr 1965 [1947], S. 25]
Jeder dieser Fronhöfe mit den zugehörigen Ländereien und Wäldern bildete eine eigene Wirtschaftseinheit. [Rhein-Zeitung, 21.04.2020]
Die Bilanzsummen des Vereins [Lebenshilfe Landshut], der Tochterfirmen Landshuter Werkstätten und Haus der Lebenshilfe betrugen insgesamt mehr als 90 Millionen Euro. Der Umsatz der drei Wirtschaftseinheiten belief sich auf gut 50 Millionen Euro. [Landshuter Zeitung, 03.10.2019]
Im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau dürfen mehrere Gebäude, mehrere Wirtschaftseinheiten oder mehrere Gebäude und Wirtschaftseinheiten nachträglich zu einer Wirtschaftseinheit zusammengefaßt werden, sofern sie demselben Eigentümer gehören, in örtlichem Zusammenhang stehen und die Wohnungen keine wesentlichen Unterschiede in ihrem Wohnwert aufweisen. [[o. A.]: Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV). In: Sartorius: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland. München: Beck 1998]
2.
DDR einheitlich geleitete, oft aus mehreren Betrieben bestehende oder zu einem großen Betrieb zusammengeschlossene betriebliche EinheitWDG
Beispiele:
Die jährlich aufgestellten Volkswirtschaftspläne bilden das entscheidende direkte Steuerungsmittel des Wirtschaftsablaufes, an deren Ausarbeitung zahlreiche Institutionen und alle Wirtschaftseinheiten beteiligt sind. [Zimmermann, Hartmut (Hg.): DDR-Handbuch. Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1985], S. 7092]
So gibt es heute […] in der Industrie der DDR außer dem Kombinat keine andere Form der Wirtschaftseinheit. [Neues Deutschland, 31.01.1987]
3.
Volkswirtschaft Zusammenschluss von einzelnen Einheiten des aktuellen Wirtschaftsgeschehens (wie Haushalten, Betrieben, Unternehmen oder dem Staat) zu einem einheitlich organisierten Wirtschaftssektor, der durch koordiniertes Wirtschaften und Handeln einzelner Wirtschaftssubjekte gemeinsame wirtschaftliche Ziele zu erreichen sucht
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die deutsche, europäische Wirtschaftseinheit
als Genitivattribut: die Herstellung einer Wirtschaftseinheit
Beispiele:
»Ich will keine europäische Wirtschaftseinheit, ich trete für eine politische Einheit ein«, sagt W[…]. [Der Spiegel, 05.10.2005 (online)]
Ein bundeseinheitliches Betreuungsgeld sei weder nötig, um »einheitliche Lebensverhältnisse« herzustellen, noch um die deutsche »Rechts‑ und Wirtschaftseinheit« zu wahren. [Leipziger Volkszeitung, 22.07.2015]
Die Außenminister der 27 EU‑Länder beschlossen offiziell, das Vermögen von elf Vertretern der libyschen Führung sowie von neun Wirtschaftseinheiten wie Banken und Unternehmen in der EU einzufrieren[…]. [Der Standard, 21.03.2011]
Schon heute sind laut einer Statistik der Vereinten Nationen 29 der 100 weltweit größten Wirtschaftseinheiten (Staaten miteingerechnet) Unternehmen. [Die Welt, 16.03.2006]
Gemäß […] Grundgesetz darf der Bund Rahmenvorschriften nur erlassen, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts‑ oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich macht. [Hamburger Abendblatt, 27.01.2005]
Typische Verbindungen zu ›Wirtschaftseinheit‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Wirtschaftseinheit‹.
Beziehung
Herstellung
Leiter
Organ
Problem
Reinvermögen
Schaffung
Verwirklichung
Wahrung
Wiederherstellung
abriegeln
angehörend
arabisch
ausländisch
autonom
behandeln
beteiligt
bilden
einzeln
elementar
existenzsichernd
grundlegend
handelnd
inländisch
nachgeordnet
produzierend
selbständig
sozialistisch
unterstellt
Verwendungsbeispiele für ›Wirtschaftseinheit‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Die bisher genannten B. stellen die grundlegenden Wirtschaftseinheiten für die Produktion und Distribution dar.
[Zimmermann, Hartmut (Hg.): DDR-Handbuch – B. In: Enzyklopädie der DDR, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1985], S. 9285]
Die Praxis, den von hervorragend arbeitenden wirtschaftlichen Einheiten erwirtschafteten Überschuß an leistungsschwache Wirtschaftseinheiten weiterzuleiten, müsse eingestellt werden.
[Archiv der Gegenwart, 2001 [1986]]
Er stellt nur die »Verkehrsordnung« für den Verkehr der Wirtschaftseinheiten untereinander auf.
[Schneider, Erich: Theorie des Wirtschaftskreislaufes, Tübingen: Mohr 1965 [1947], S. 19]
Für jede Wirtschaftseinheit bietet sich hier noch die Tauschmöglichkeit dar.
[Schumpeter, Joseph: Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, Berlin: Duncker u. Humblot 1997 [1912], S. 45]
Die öffentlichen Mittel gelten als für sämtliche öffentlich geförderten Wohnungen der zusammengefaßten Wirtschaftseinheit bewilligt.
[o. A.: Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998]
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