Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Zedent, der

Grammatik Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Zedenten · Nominativ Plural: Zedenten
Aussprache 
Worttrennung Ze-dent (computergeneriert)
Herkunft Latein
eWDG

Bedeutung

Jura jmd., der einen Anspruch abtritt

Verwendungsbeispiele für ›Zedent‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Bei der Übertragung der Briefhypothek empfiehlt es sich für den neuen Gläubiger, von dem Zedenten die öffentliche Beglaubigung der schriftlichen Abtretungserklärung zu verlangen. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 230]
Der Zedent hat dem Zessionar auch auf Verlangen eine öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung auszustellen. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 187]
Da er aber von der Abtretung der Zahlungsforderung von dem bisherigen Gläubiger (Zedent) an den neuen Gläubiger (Zessionar) nichts wußte, muß er geschützt werden. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 186]
Zitationshilfe
„Zedent“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Zedent>.

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