Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.
eWDG

Bedeutungen

1.
schriftliche urkundliche Bescheinigung über die Leistungen besonders eines Schülers, Lehrlings, Studenten
Beispiele:
ein gutes, schlechtes Zeugnis
das Zeugnis der Reife (= Reifezeugnis)
jmdm. ein Zeugnis aushändigen
etw. im Zeugnis vermerken
ein Zeugnis über gute Arbeit, Führung
der Bewerbung war ein Zeugnis seiner früheren Arbeitsstelle beigefügt
Zeugnisse vorlegen
übertragen
Beispiel:
jmdm. ein Zeugnis ausstellen (= über jmdn. ein Urteil fällen)
Gutachten eines Arztes über jmds. Gesundheitszustand
Beispiel:
ein ärztliches Zeugnis
Gutachten eines Fachmannes über die Echtheit eines Kunstwerkes, die Qualität eines Produktes
Beispiel:
Am Rahmen eines jeden Gemäldes ist das handschriftliche Zeugnis eines Sachverständigen befestigt [ RehfischHexen11]
2.
Jura beweiskräftige Aussage vor Gericht
Beispiele:
ein glaubwürdiges, unwiderlegbares Zeugnis
Zeugnis für, gegen jmdn. abgeben, ablegen
jmds. Zeugnis anfechten
Durch falsches Zeugnis glaubt' er sich zu retten [ SchillerStuartI 7]
3.
gehoben stichhaltiger Beweis, deutliches, unverkennbares Zeichen
Beispiele:
ein Zeugnis des Vertrauens
sein Schweigen war ein Zeugnis schlechten Gewissens
diese Baupläne geben Zeugnis von dem Können der Architekten
übertragen
Beispiele:
mittelalterliche, literarische Zeugnisse
die Tempel sind Zeugnisse der antiken Baukunst
diese historischen Leistungen, von denen der 20. Jahrestag der DDR ein beredtes Zeugnis ablegt (= deutlich Kunde gibt) [ HagerGrundfragen25]
daß die erhalten gebliebenen schönen baulichen Zeugnisse der Vergangenheit … zwischen vielen Zeugnissen der Neuzeit standen [ MusilMann1261]

Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat A2.

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Zeuge · Zeugnis
Zeuge m. ‘wer einem Vorgang beiwohnt und über das Geschehen berichten kann’. Mhd. geziuc m. n. ‘Herangezogenes, Werkzeug, Gerät, Ausrüstung, Kriegsgerät, Kriegsschar, Material, Beweis, Zeugnis, Zeuge’, mnd. getǖch hat neben sich einerseits präfixloses gleichbed. ziuc, mnd. tuge, tǖch(t) und entwickelt andererseits schwach flektierendes geziuge m. ‘der Beweisende, die Wahrheit Bekräftigende, der Zeuge’. Zumal aus dieser letztgenannten Form entwickelt sich nhd. Gezeug(e), Zeug (beide gelegentlich noch 18. Jh.), vor allem aber heute allein gültiges Zeuge. Der etymologische Zusammenhang mit Zeug (s. d.) wird allgemein nicht mehr empfunden. – Zeugnis n. (älter auch f.) ‘Aussage in einem Rechtsverfahren, Urkunde, Leistungsbewertung’, mhd. geziugnisse f. n. (Ende 13. Jh.), ziugnisse f. n. (14. Jh.), anfangs neben mhd. geziuc, frühnhd. gezeug (s. oben). Neutrales Genus beginnt sich seit Luther durchzusetzen. Vgl. mnd. (ge)tǖchnisse.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Anerkennung · Beglaubigung · Bescheinigung · Bestätigung · Beurkundung · Nachweis · Zertifikat · Zeugnis  ●  Vidierung österr., Amtsdeutsch · Testat fachspr. · Vidimation geh.
Oberbegriffe
Unterbegriffe

Oberbegriffe
Assoziationen

Aussage · Behauptung · Erklärung · Stellungnahme · Zeugnis · Äußerung  ●  Statement engl. · Testimonium lat. · Einlassung fachspr., Jargon, juristisch
Unterbegriffe
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›Zeugnis‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Zeugnis‹.

Verwendungsbeispiele für ›Zeugnis‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Mit den nächsten Zeugnissen muss er sich bei einer weiterführenden Schule bewerben. [Bild, 13.11.2003]
Meine Studien hatten alles in allem einen guten Verlauf genommen, und ich durfte hoffen, sie mit einem entsprechend günstigen Zeugnis abzuschließen. [Strauß, Botho: Der junge Mann, München: Hanser 1984, S. 252]
Wer Abwesende kritisiert, stellt sich selbst das denkbar schlechteste Zeugnis aus. [Chamrath, Gustav: Lexikon des guten Tons, Wien: Ullstein 1954 [1953], S. 6]
Über die erfolgte Zustellung ist ein schriftliches Zeugnis auszustellen und der ersuchenden Stelle zu übersenden. [o. A.: Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998]
Zahlreiche mit Knochen gefüllte Gruben legen Zeugnis ab von ungezählten Morden. [o. A.: Materialien und Dokumente. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1945], S. 318]
Zitationshilfe
„Zeugnis“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Zeugnis>.

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