Recht Verstoß gegen eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht bzw. ein gesetzlich oder vertraglich bestehendes Verbot
Oberbegriff zu Straftat, Ordnungswidrigkeit
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: eine wiederholte, vorsätzliche, schwerwiegende, schwere Zuwiderhandlung
als Akkusativobjekt: eine Zuwiderhandlung ahnden, begehen
in Präpositionalgruppe/-objekt: bei Zuwiderhandlung droht etw. [eine Strafe, eine Vertragsstrafe, eine Geldbuße, ein Ordnungsgeld], wird etw. angedroht, ist etw. vorgesehen, wird etw. verhängt, muss man mit etw. rechnen
hat Präpositionalgruppe/-objekt: Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften, Anordnungen, Bestimmungen, ein Verbot, eine Verfügung
als Genitivattribut: im Fall der Zuwiderhandlung
Beispiele:
Seit 1. Oktober ist in Österreich das Verhüllen des Gesichts verboten. Das gilt für Burka und Nikab, aber auch für Atemschutz‑Masken, die Asiaten oft tragen. Zuwiderhandlungen können in Österreich mit 150 Euro Strafe geahndet werden. [Bild, 04.10.2017]
Unbelehrbare Lärmverursacher müssen bei wiederholten Zuwiderhandlungen mit der Beschlagnahme der betreffenden Musikanlage rechnen. [Schweriner Volkszeitung, 28.07.2020]
»Zuwiderhandlung« – das ist ein typisches Wort für den »Verbotehaushalt« der deutschen Gesellschaft. Wenn es darum geht, Ordnung zu schaffen und unerwünschtes Verhalten auszuschließen, wird gerade auf Schildern gerne der Befehlston verwendet. [Welt am Sonntag, 01.04.2018]
Paare, die eine Liebesbeziehung eingehen wollen, halten ihren Willen dazu auf der »Yes to Sex«‑App ihres Smartphones fest. […] Was erlaubt und was nicht erlaubt ist, wird so exakt wie möglich definiert, selbstverständlich unter Androhung von Strafen bei Zuwiderhandlung. [Neue Zürcher Zeitung, 15.12.2017]
Die Zeitung soll eigenen Angaben zufolge eine Unterlassungs‑ und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, andernfalls werde »gerichtliche Hilfe« in Anspruch genommen. Die Anwaltskanzlei setzt einen Streitwert von 100.000 Euro an und fordert bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro. [Der Spiegel, 14.04.2009 (online)]
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, daß Sie gesetzlich verpflichtet sind, Radios und Fernseher bei der GEZ (= Gebühreneinzugszentrale) anzumelden, wenn Sie diese besitzen bzw. nutzen. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Mark und zusätzlichen Nachforderungen von mehreren tausend Mark geahndet werden können. [Frankfurter Rundschau, 04.09.1999]