Kanzel
f.
‘erhöhter, mit einer Brüstung umgebener Platz des Predigers in der Kirche, verglaster Pilotensitz im Flugzeug, Hochsitz des Jägers’,
ahd.
kanzella
f.
(um 800),
mhd.
kanzel
f. m.
ist entlehnt aus
spätlat.
cancella
‘Gitter, Schranke’
(in Kirchen vor dem Altar),
zu
lat.
cancellī
(Plur.)
‘Gitter, Einzäunung, Schranken’.
Dies ist eine deminutive Bildung zu
lat.
cancer
‘Schranke, Gitter’,
dissimiliert aus
lat.
carcer
‘Schranke, Umfriedung, Kerker’.
Ein zu
cancellī
hinzugebildeter Sing.
spätlat.
cancellus
bezeichnet
‘den für den Geistlichen abgegrenzten Raum in der Kirche’,
mlat.
auch
‘Geländer, Podium, Lesepult’.
Das mit einer Brüstung versehene Lesepult
steht ursprünglich an den Chor und Mittelschiff trennenden Schranken.
abkanzeln
Vb.
‘von der Kanzel herab verkünden, tadeln’
(17. Jh.),
‘zurechtweisen, ausschelten’
(18. Jh.),
vgl. heute unübliches gleichbed.
kanzeln
(18. Jh.).
Kanzlei
f.
‘Büro’,
mhd.
kanzelīe,
kenzelīe
(mit dem Suffix
-īe
zu
mhd.
kanzel),
spätmhd.
kanzellerīe
(aus
mlat.
cancelleria),
‘der mit Schranken umgebene Raum eines Gerichtshofes, Verwaltungsbehörde, Schreibstube’.
Kanzleisprache
f.
sprachwissenschaftlicher Terminus
‘Sprache der in den mittelalterlichen Kanzleien geschriebenen Urkunden, die deutlich mundartliche Kennzeichen meidet und als Amtssprache überlandschaftlichen Charakter trägt’,
auch Bezeichnung für den juristisch geprägten,
trockenen Behördenstil,
den
Kanzleistil
m.
(beide 19. Jh.).
Kanzler
m.
‘Leiter einer Verwaltungsbehörde, Regierungschef’,
ahd.
kanzillāri
‘Kanzlist, Schreiber, Notar’
(um 900),
mhd.
kanzelære,
aus
lat.
cancellārius
‘Türvorsteher’,
spätlat.
‘Vorsteher der Kanzlisten, Kanzleivorsteher’;
im
Mhd. speziell
‘(Reichs)beamter (des rīches kanzeler), der für die Ausfertigung von Staatsurkunden verantwortlich ist’,
später
‘oberster Leiter einer staatlichen Verwaltung’,
z. B. Vorsitzender des obersten Gerichtshofes
(15. Jh.),
preuß. Justizminister
(18. Jh.),
Regierungschef,
vgl.
Reichs-
(17. Jh.),
Bundeskanzler
(19. Jh.).