stiften
Vb.
‘einrichten, gründen, spenden, schenken’,
ahd.
gistiften
(8. Jh.),
stiften
(9. Jh.),
mhd.
mnd.
stiften
‘gründen, erbauen, einrichten, einsetzen, veranlassen, veranstalten, erfinden’,
afries.
stifta,
aostnfrk.
(unsicher)
stiftōn
‘erbauen, gründen’
sowie
(mit
cht
statt
ft)
aostnfrk.
stihten
(9. Jh.),
mnd.
mnl.
nl.
stichten.
Wenn man eine
(in dieser Weise nicht belegte)
Grundbedeutung
‘ein Bauwerk mit Holzpfählen errichten’
(s.
↗
Stift1
m.)
voraussetzt,
läßt sich das Verb an die unter
↗
steif,
↗
Stift1
m.
(s. d.)
genannte Wurzelform anschließen.
In den frühesten Zeugnissen steht
stiften
im Sinne von
‘gründen’
(Gebäude, Städte, Kultstätten),
dann
‘erbauen lassen, zur Verfügung stellen, schenken’
(kirchliche Gebäude,
aber auch weltliche gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen),
‘als Vermächtnis aussetzen, übereignen’
(Gegenstände, Geld);
seit alters auch übertragen
‘etw. ins Werk setzen, ein Geschehen, einen Zustand herbeiführen’
(
Frieden,
Unruhe stiften).
anstiften
Vb.
‘den Anstoß geben, daß etw. geschieht, jmdn. zu etw. veranlassen’
(16. Jh.).
Aus dem Verb rückgebildet
Stift2
n.
‘mit geschenktem Vermögen und Grundbesitz gegründete und ausgestattete, vorwiegend kirchliche Einrichtung’,
mhd.
stift
‘Einrichtung, Gründung, geistliche Stiftung, Gotteshaus, rechtlich Festgestelltes’,
mnd.
sticht(e),
stift(e)
‘geistliche Korporation, Stiftung, Bauwerk’,
mnl.
stichte,
stift,
nl.
sticht,
stift.
Stiftskirche
f.
‘zu einem Stift gehörende Kirche’
(16. Jh.).
Stifter
m.
‘Gründer, Spender, Schenker’,
mhd.
stifter.
Stiftung
f.
‘Gründung, Einsetzung, Schenkung, geschenkte Einrichtung’,
mhd.
stiftunge;
vgl.
ahd.
stiftunga
‘Zurüstung’
(10. Jh.).