arrestieren
Vb.
‘festhalten, festnehmen, festsetzen’,
mhd.
(
westmd.)
arrestieren
(14. Jh.),
entlehnt wohl aus
mnl.
arrestēren
(13. Jh.),
das seinerseits
(unter Einfluß von
afrz.
arester,
mfrz.
arrester
‘anhalten, mit Beschlag belegen’?)
auf
mlat.
arrestare
‘zurück-, festhalten, beschlagnahmen’
beruht
(vgl.
lat.
restāre
‘zurückstehen, zurückbleiben’
und
ad-
‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’).
Im
Dt. bezeichnet das Verb
zunächst die Beschlagnahme bzw. Pfändung von Waren und Gütern
(bis ins 19. Jh.).
Die Ausdehnung des Wortinhalts auf Personen im Sinne von
‘festnehmen, festsetzen’
beginnt im 15. Jh.;
heute dafür
arretieren
(s. unten).
–
Arrest
m.
‘Beschlagnahme, Freiheitsentzug’.
Vom 15. Jh. an sowohl
‘Beschlagnahme’
(von Geld und Sachwerten,
gemäß
mlat.
arrestum
‘das Beschlagnahmte, Beschlagnahmung’)
als auch
‘Festsetzung’
(von Personen,
entsprechend dem Gebrauch von
arrestieren),
und zwar als
‘Haft’
oder
‘leichte, kurzfristige Freiheitsstrafe’.
Arrestant
m.
‘wer unter Arrest steht, Festgenommener’.
Im 16. bis 18. Jh.
(als Entlehnung von
mlat.
arrestans,
Genitiv
arrestantis,
Part. Präs. von
mlat.
arrestare,
s. oben)
‘wer eine Beschlagnahme, eine Festnahme vornimmt’,
erst vom 18. Jh. an in der heutigen
(dem
mlat.
arrestatus
‘Häftling’
entsprechenden)
Bedeutung.
arretieren
Vb.
‘(sich) verweilen, aufhalten’
(nur 17./18. Jh.),
‘festnehmen, verhaften’
(seit 18. Jh.,
das ältere
arrestieren
verdrängend),
‘festhalten, -machen’
(19. Jh.),
in allen Bedeutungen entlehnt aus
frz.
arrêter,
afrz.
arester
(s. oben).
In der Fachsprache der Technik
‘sperren, blockieren’
(von beweglichen Geräteteilen)
mit dem Substantiv
Arretierung
f.
‘Sperr-, Hemmvorrichtung’
(20. Jh.),
letzteres auch älter im Sinne von
‘Festnahme’
(1. Hälfte 18. Jh.).