Rechtssprache ohne Mitwirkung eines Gerichts; nicht auf der Tätigkeit des Gerichts beruhend
außergerichtlich
Duden GWDS, 1999
Bedeutung
Typische Verbindungen zu ›außergerichtlich‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Anwaltskosten
Beilegung
Einigung
Einigungsversuch
Einziehung
Exekution
Güteverfahren
Hinrichtung
Konfliktbeilegung
Konfliktlösung
Rechtsberatung
Schiedsstelle
Schiedsverfahren
Schlichtung
Schlichtungsstelle
Schlichtungsverfahren
Schlichtungsversuch
Schuldenbereinigung
Streitbeilegung
Streitschlichtung
Tatausgleich
Vergleich
Vergleichsverfahren
Vergleichsverhandlung
Vergleichszahlung
beilegen
einigen
gerichtlich
gütlich
schlichten
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›außergerichtlich‹.
Verwendungsbeispiele für ›außergerichtlich‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Ein außergerichtlicher Vergleich ist gerade in derart komplizierten Verfahren wie bei Patenten weit verbreitet.
Die Zeit, 31.08.2012 (online)
Für einen außergerichtlichen Vergleich fehlen dieser allerdings die finanziellen Mittel.
Die Welt, 18.08.2003
Sie dürfen sich Rechtsbeistand nennen und zumindest außergerichtlich juristische Hilfe leisten.
o. A. [ker.]: Rechtsbeistand. In: Aktuelles Lexikon 1974-2000, München: DIZ 2000 [1982]
Gerichtskosten werden nicht erhoben; jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten.
o. A.: Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998
Sie ist rechtsfähige Stiftung und wird vom Bischof genutzt sowie gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Feine, H. E.: Mensa. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1960], S. 11592
Zitationshilfe
„außergerichtlich“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/au%C3%9Fergerichtlich>, abgerufen am 28.02.2021.
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