jmdm. das Bürgerrecht, die Staatsangehörigkeit entziehen
in gegensätzlicher Bedeutung zu einbürgern
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›ausbürgern‹.
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
„ausbürgern“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/ausb%C3%BCrgern>.
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