belieben
Vb.
‘wünschen, geneigt sein’
und unpersönlich mit Dativ
‘jmdm. gefallen’.
Das
frühnhd. im 15. Jh. vereinzelt,
im 16. Jh. allgemein vorkommende Verb
(vgl. entsprechendes
mnd.
belēven,
mnl.
nl.
believen)
ist ursprünglich intensivierende Präfixbildung zu
↗
lieben
(s. d.).
Auf dem Wege über
‘Gefallen finden’
entwickelt sich im
Frühnhd. wie im
Mnd.
die bis ins 19. Jh. nachweisbare Bedeutung
‘gutheißen, billigen, beschließen’.
Vom 17. Jh. an
wird das präfigierte Verb vor allem im Sinne von
‘willig, geneigt sein, geruhen’,
auch unpersönlich
‘jmdm. recht sein, gefallen’
(vgl.
frz.
s’il vous plaît),
in höflicher Ausdrucksweise als Bestandteil häufig formelhaft
erstarrender Umschreibungen gebräuchlich.
beliebt
Part.adj.
‘allgemein geschätzt’,
mnd.
belēvet
‘beliebt, wert’.
Im
Hd. verselbständigt sich das Part. Prät. des Verbs
belieben
im 17. Jh. als
‘erwünscht, angenehm’,
namentlich in attributivem Gebrauch und in der Fügung
sich beliebt machen
‘Wertschätzung erlangen’.
Dazu
unbeliebt
Part.adj.
‘unerwünscht, unangenehm, nicht geschätzt’
(17. Jh.),
oft in
sich unbeliebt machen
‘Mißfallen erregen’,
sowie als jüngere Ableitung
Beliebtheit
f.
‘allgemeine Wertschätzung’
(Anfang 18. Jh.).
Belieben
n.
‘Neigung, Wille, Wunsch’
(Anfang 15. Jh.),
in Fügungen wie
nach Belieben,
etw. in jmds. Belieben stellen
auch
‘Ermessen, Gutdünken’;
substantivierter Infinitv von
belieben.
beliebig
Adj.
‘willkürlich ausgewählt’,
Ableitung des 17. Jhs.
zunächst in der Bedeutung
‘erwünscht, angenehm, passend’;
über
jmdm. beliebig
‘ganz nach jmds. Wunsch’
kommt es im 18. Jh.
(in Anlehnung an das Substantiv
Belieben)
zur heutigen Verwendung.