berufen
Vb.
‘ernennen, in ein Amt einführen’,
auch
(heute selten)
‘einberufen’,
reflexiv
‘sich stützen, beziehen auf’,
mhd.
beruofen
‘zusammenrufen, ausrufen, tadeln, unzeitig und zum Unheil nennen, beschreiben, bezaubern, anklagen’,
reflexiv
‘sich zusammenrufen, sich versammeln, sich beziehen auf, appellieren’
ist eine präfigierte Bildung zu dem unter
rufen
(s. d.)
behandelten Verb;
vgl. auch schwach flektierendes
ahd.
bi(h)ruofen
‘zusammenrufen’
(10. Jh.).
Die heute vorherrschende Bedeutung
‘in ein Amt einsetzen, ernennen’
ist
(wie bei
Beruf,
s. unten)
von
Luthers
Gebrauch beeinflußt,
vgl.
eyn yglicher bleybe ynn dem ruff (‘dem von Gott bestimmten Stand’),
darynn er beruffen (‘von Gott eingesetzt und tätig’)
ist;
bistu eyn knecht beruffen, sorge dyr nicht.
Der reflexive Gebrauch
‘sich auf etw. als Beweis, auf jmdn. stützen’
(15. Jh.)
entstammt der Rechtssprache;
daher auch
‘eine Versammlung, einen beratenden oder beschließenden Ausschuß einsetzen’,
eigentlich
‘auf-, herbeirufen, vorladen’.
berufen
Part.adj.
‘besonders geeignet’,
daher auch
‘berühmt’,
eigentlich
‘in ein Amt eingesetzt’
(ebenfalls
Luther
1522).
unberufen
Part.adj.
‘unaufgefordert, ohne Auftrag’
(2. Hälfte 15. Jh.),
heute vornehmlich im Sinne von
‘unbeschrieen’
als vorbeugende Abwehrformel,
eigentlich
‘ohne darüber reden zu wollen’,
in der abergläubischen Furcht,
wohlwollendes Reden über eine Sache gereiche dieser zum Unglück
(19. Jh.).
Beruf
m.
‘erlernte bzw. ausgeübte Tätigkeit, mit der jmd. seinen Lebensunterhalt verdient’
(im 17. Jh. aufkommend,
im 19. Jh. voll ausgeprägt),
ausgehend von älteren Verwendungen wie
‘Berufung (in ein Amt), Bestimmung (für eine Tätigkeit), Amtsausübung’
(16. Jh.;
vgl. noch
aus innerem Beruf),
zuvor
‘Aufforderung, Bekanntmachung, Berufung (in ein Gericht), Leumund’
(15. Jh.).
Auch hier wird die heutige Bedeutung durch
Luther
verbreitet,
der
Beruf,
für
griech.
(Neues Testament)
klḗsis
(
κλῆσις),
kirchenlat.
vocātio,
im Sinne von
‘göttliche Berufung, christliche Bestimmung’
gebraucht,
vgl.
beruff zum Pfarrampt odder seel sorge.
beruflich
Adj.
‘den Beruf betreffend’
(Mitte 19. Jh.).