bescheiden
Grammatik Verb · bescheidet, beschied, hat beschieden
Aussprache
Worttrennung be-schei-den
Grundformscheiden
Wortbildung
mit ›bescheiden‹ als Erstglied:
Bescheidung
·
mit ›bescheiden‹ als Grundform:
Bescheid
Bedeutungsübersicht
- 1. [gehoben] ⟨sich (mit etw.) bescheiden⟩ sich mit etw. zufriedengeben, sich mit etw. begnügen
- 2. [gehoben] ⟨jmdn. zu sich, an einen bestimmten Ort bescheiden⟩ jmdn. zu sich, an einen bestimmten Ort kommen lassen
- 3. [gehoben] jmdm. etw. zuteilwerden lassen
- 4. [papierdeutsch] ...
- [veraltet] ⟨jmdn. bescheiden⟩ jmdm. Auskunft geben
eWDG
Bedeutungen
1.
gehoben ⟨sich (mit etw.) bescheiden⟩sich mit etw. zufriedengeben, sich mit etw. begnügen
Beispiele:
mit dieser Antwort musste er sich bescheiden
wir bescheiden uns nicht mit diesem Ergebnis
sie musste sich bescheiden, bei den Wettkämpfen den zweiten Platz einzunehmen
2.
gehoben ⟨jmdn. zu sich, an einen bestimmten Ort bescheiden⟩jmdn. zu sich, an einen bestimmten Ort kommen lassen
3.
gehoben jmdm. etw. zuteilwerden lassen
Grammatik: ohne Infinitiv und Präsens Aktiv
Beispiele:
Gott hat ihnen keine Kinder beschieden
⟨jmdm. ist etw. beschieden⟩
Beispiele:
möge dir Glück und Frieden beschieden sein!
das Los, das mir beschieden war
diesem Unternehmen ist keine lange Dauer beschieden
es war ihm nicht beschieden, das Werk zu vollenden
4.
papierdeutsch
Beispiele:
sein Antrag, Gesuch wurde abschlägig beschieden (= wurde abgelehnt)
jmdn. abschlägig bescheiden (= jmds. Gesuch, Antrag ablehnen)
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
bescheiden · bescheiden · Bescheidenheit · Bescheid
bescheiden Vb. ‘eine Nachricht geben, eine Entscheidung mitteilen, etw. zuteilen, an einen bestimmten Ort bestellen’, (reflexiv) ‘sich begnügen, zufriedengeben’. Mhd. bescheiden ‘trennen, unterscheiden, erzählen, benachrichtigen, entscheiden, bestimmen, zu-, anweisen’, (reflexiv) ‘sich entscheiden, sich einrichten’, mnd. beschēden, bescheiden, ein geläufiges Wort der alten Rechtssprache (vgl. noch amtssprachliches abschlägig bescheiden), ist gebildet mit dem Präfix be- (s. d.) zu dem unter scheiden ‘trennen’ (s. d.) behandelten Verb. Die alte Form des Part. Prät. bleibt erhalten in bescheiden Part.adj. ‘genügsam, anspruchslos, nicht eingebildet, einfach, gering, mäßig’, mhd. bescheiden (den verschiedenen Bedeutungen des Verbs folgend) ‘bestimmt, festgesetzt, deutlich, einsichtsvoll, verständig, mäßig, rücksichtsvoll’; vgl. mhd. der bescheiden (‘festgesetzte’) tac, bescheidene (‘entschiedene’) worte, frühnhd. mein bescheiden (‘zugewiesener’) teil. Danach entwickelt sich bescheiden einerseits zu ‘unscheinbar, gering’ (16. Jh.), z. B. ein bescheiden Kleid, ein bescheidener (‘geringer’) Anteil, andrerseits (im Anschluß an ‘sich begnügen’) zu ‘genügsam, schlicht, mäßig’, oft mit dem Nebensinn ‘rücksichtsvoll, höflich’. Dazu Bescheidenheit f. ‘Genügsamkeit, Anspruchslosigkeit’, mhd. bescheidenheit ‘Verständigkeit, Vernunft, Mündigkeit, richterliche Entscheidung’, dann ‘das für die Bedürfnisse Ausreichende’ (15. Jh.). Bescheid m. ‘(amtliche) Mitteilung, Auskunft’, häufig Bescheid geben, sagen ‘etw. mitteilen, Auskunft geben’, Bescheid wissen ‘sich auskennen, unterrichtet sein’, mhd. bescheit m. n. ‘Bestimmung, Verabredung, Bedingung’; vgl. auch mhd. bescheide f. ‘Auseinandersetzung, Bedingung’.
Typische Verbindungen zu ›bescheiden‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›bescheiden‹.
anspruchslos
ausfallen
ausnehmen
bodenständig
demütig
eher
etwas
fallen
fleißig
genügsam
geradezu
humorvoll
höchst
höflich
liebenswürdig
recht
relativ
schüchtern
sympathisch
unauffällig
unprätentiös
vergleichsweise
verglichen
verhältnismässig
verhältnismäßig
zurückhaltend
zurückziehen
äusserst
äußerst
überaus
Verwendungsbeispiele für ›bescheiden‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Wenn er das Gesetz erkannt hätte, würde er sich bescheiden.
[Wiechert, Ernst: Das einfache Leben, München: Ullstein Taschenbuchverl. 2000 [1946], S. 325]
Zitationshilfe
„bescheiden“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/bescheiden#1>.
bescheiden
Grammatik Adjektiv · Komparativ: bescheidener · Superlativ: am bescheidensten
Aussprache
Worttrennung be-schei-den
Wortbildung
mit ›bescheiden‹ als Erstglied:
Bescheidenheit · bescheidentlich
·
mit ›bescheiden‹ als Letztglied:
unbescheiden
Mehrwortausdrücke
bescheidene Frage
Bedeutungsübersicht
- 1. nicht anmaßend, nicht überheblich
- 2. ...
- a) einfach, schlicht
- b) klein, unbedeutend
- c) [salopp, verhüllend] Synonym zu beschissen
eWDG
Bedeutungen
1.
nicht anmaßend, nicht überheblich
in gegensätzlicher Bedeutung zu unbescheiden
Beispiele:
er hat ein bescheiden Auftreten
er klopfte bescheiden an
sie erwiderte bescheiden
sich bescheiden zurückziehen
bescheiden um etw. bitten
er stand bescheiden einige Schritte entfernt
trotz seines Erfolges blieb er bescheiden
er ist ein äußerst bescheidener Mensch
er ist spartanisch bescheiden (= anspruchslos)
er ist bescheiden in seinen Ansprüchen
bescheidene Forderungen
ein bescheidener Wunsch
eine bescheidene Bemerkung
ein bescheidener Zweifel
umgangssprachlichseine bescheidene (= unmaßgebliche) Meinung äußern
2.
a)
b)
klein, unbedeutend
Beispiele:
ein bescheidenes Vermögen, Einkommen
eine bescheidene Rente
eine ziemlich bescheidene Summe
sein bescheidenes Auskommen haben
mein bescheidener Anteil, Beitrag
sie hat sich nur in bescheidenem Maße beteiligt
nach meinen bescheiden Kräften
umgangssprachlichich habe mal eine bescheidene Frage
eine bescheidene Stellung haben
bescheidene Erfolge
das ist ein bescheidener Anfang
ein bescheidenes Geschenk
c)
salopp, verhüllend Synonym zu beschissen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
bescheiden · bescheiden · Bescheidenheit · Bescheid
bescheiden Vb. ‘eine Nachricht geben, eine Entscheidung mitteilen, etw. zuteilen, an einen bestimmten Ort bestellen’, (reflexiv) ‘sich begnügen, zufriedengeben’. Mhd. bescheiden ‘trennen, unterscheiden, erzählen, benachrichtigen, entscheiden, bestimmen, zu-, anweisen’, (reflexiv) ‘sich entscheiden, sich einrichten’, mnd. beschēden, bescheiden, ein geläufiges Wort der alten Rechtssprache (vgl. noch amtssprachliches abschlägig bescheiden), ist gebildet mit dem Präfix be- (s. d.) zu dem unter scheiden ‘trennen’ (s. d.) behandelten Verb. Die alte Form des Part. Prät. bleibt erhalten in bescheiden Part.adj. ‘genügsam, anspruchslos, nicht eingebildet, einfach, gering, mäßig’, mhd. bescheiden (den verschiedenen Bedeutungen des Verbs folgend) ‘bestimmt, festgesetzt, deutlich, einsichtsvoll, verständig, mäßig, rücksichtsvoll’; vgl. mhd. der bescheiden (‘festgesetzte’) tac, bescheidene (‘entschiedene’) worte, frühnhd. mein bescheiden (‘zugewiesener’) teil. Danach entwickelt sich bescheiden einerseits zu ‘unscheinbar, gering’ (16. Jh.), z. B. ein bescheiden Kleid, ein bescheidener (‘geringer’) Anteil, andrerseits (im Anschluß an ‘sich begnügen’) zu ‘genügsam, schlicht, mäßig’, oft mit dem Nebensinn ‘rücksichtsvoll, höflich’. Dazu Bescheidenheit f. ‘Genügsamkeit, Anspruchslosigkeit’, mhd. bescheidenheit ‘Verständigkeit, Vernunft, Mündigkeit, richterliche Entscheidung’, dann ‘das für die Bedürfnisse Ausreichende’ (15. Jh.). Bescheid m. ‘(amtliche) Mitteilung, Auskunft’, häufig Bescheid geben, sagen ‘etw. mitteilen, Auskunft geben’, Bescheid wissen ‘sich auskennen, unterrichtet sein’, mhd. bescheit m. n. ‘Bestimmung, Verabredung, Bedingung’; vgl. auch mhd. bescheide f. ‘Auseinandersetzung, Bedingung’.
Typische Verbindungen zu ›bescheiden‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›bescheiden‹.
anspruchslos
ausfallen
ausnehmen
bodenständig
demütig
eher
etwas
fallen
fleißig
genügsam
geradezu
humorvoll
höchst
höflich
liebenswürdig
recht
relativ
schüchtern
sympathisch
unauffällig
unprätentiös
vergleichsweise
verglichen
verhältnismässig
verhältnismäßig
zurückhaltend
zurückziehen
äusserst
äußerst
überaus
Verwendungsbeispiele für ›bescheiden‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Er ließe uns nicht so reden, denn er war sehr bescheiden.
[Enzensberger, Hans Magnus: Der kurze Sommer der Anarchie, Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1972, S. 283]
Wenn er das Gesetz erkannt hätte, würde er sich bescheiden.
[Wiechert, Ernst: Das einfache Leben, München: Ullstein Taschenbuchverl. 2000 [1946], S. 325]
Keinesfalls darf man die höhere Welt des Ideals preisgeben zugunsten einer bescheideneren Wirklichkeit.
[Safranski, Rüdiger: Friedrich Schiller, München Wien: Carl Hanser 2004, S. 31]
Aber auch jedes Dorf hatte seinen Kult, wenn auch mit bescheidenen Mitteln.
[Soden, Wolfram von: Der Nahe Osten im Altertum. In: Propyläen Weltgeschichte, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1962], S. 29723]
So arbeitet sie nun schon seit Jahrhunderten für uns – bescheiden, unauffällig, aber wirkungsvoll.
[Die Zeit, 05.01.2000, Nr. 2]
Zitationshilfe
„bescheiden“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/bescheiden#2>.
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