billig
Adj.
‘zu niedrigem Preis erhältlich, angemessen, gerechtfertigt’,
ahd.
billīh
(11. Jh.),
mhd.
frühnhd.
billich
‘angemessen, passend, gerecht’
hat Entsprechungen nur im
nd.-nl. Bereich
(
mnd.
billīk,
billich,
bilk,
mnl.
billijc,
billic,
bilc).
Von hier aus scheint die
sonst im
Germ. nicht nachzuweisende Bildung
mit dem unter
-lich
(s. d.)
besprochenen Ableitungssuffix ins
Hd. vorgedrungen zu sein.
Hier erfolgt im 17. Jh. formale Angleichung
an die mit dem Suffix
-ig
gebildeten Adjektive.
Für den Stamm
bil-,
der sich auch in
mhd.
unbil
Adj.
‘ungemäß, ungerecht’
(substantiviert zu
nhd.
Unbill,
s. d.)
und wahrscheinlich im zweiten Glied von
Weichbild
(s. d.)
findet
(unklar ist der Zusammenhang mit
Bild,
s. d.),
ist wohl eine Bedeutung
‘angemessen, gerecht’
(nicht im juristischen Sinne,
sondern als sittliches Urteil)
anzunehmen;
vgl.
Foerste
in: Festschr. Trier
(1964) 126 f.
Eine andere Erklärung bei
Karg-Gasterstädt
in: PBB
66 (1942) 306,
die sich der von
Wolf
in: Uppsala universitets årsskrift
(1930) Bilaga B, 17 ff.
vertretenen Deutung von
bil-
als
‘geistiges Wesen, übernatürliche Kraft’
anschließt.
Verwandt ist vielleicht das Adjektiv
aengl.
bilewit
‘gnädig, milde, gleichmütig’
und außerhalb des Germ.
mir.
bil
‘gut’
(vgl.
Pokorny 1, 153).
Aus der Bedeutung
‘angemessen, gerechtfertigt’,
die heute in der Paarformel
recht und billig
fortlebt,
entwickelt sich über die Fügung
billiger Preis
‘angemessener, dem Wert entsprechender Preis’
(17. Jh.)
vom 18. Jh. an der bis dahin durch
(nun zurücktretendes)
wohlfeil
ausgedrückte Sinn
‘preisgünstig’,
aus dem auch Verwendungen wie
‘minderwertig’
oder
‘geistlos’
erwachsen.
–
unbillig
Adj.
‘unangemessen, nicht gerechtfertigt’,
mhd.
unbillich
‘unrecht, ungemäß, unnatürlich’,
zu
mhd.
billich
als Gegenwort gebildet
(neben
mhd.
unbil
‘ungemäß, ungerecht’,
s. oben);
die Bedeutungsentwicklung des unpräfigierten Adjektivs bleibt ohne Einfluß,
nhd.
billig
‘preisgünstig’
korrespondiert vielmehr mit
teuer.
billigen
Vb.
‘gutheißen, genehmigen’,
mhd.
billīchen
‘angemessen finden’,
mnd.
billīken,
bilken
‘billigen’,
reflexiv
‘angemessen sein’,
nhd.
bis ins 17. Jh.
billichen,
doch bereits im 16. Jh. häufig
billigen.
Dazu
zubilligen
Vb.
‘zugestehen’
(16. Jh.),
mißbilligen
Vb.
(s.
miß-)
sowie das Verbalsubstantiv
Billigung
f.
‘Zustimmung, Einverständnis’,
mnd.
billīkinge,
bilkinge
‘Billigung, billige Schätzung’,
nhd.
Billichung,
Billigung
seit dem 16. Jh.