Recht auf unerlaubte Art und Weise, auf einer unerlaubten Handlung beruhend, im Zusammenhang mit einer unerlaubten Handlung stehend, mit Hinblick auf (in Frage kommende) Straftaten
Kollokationen:
als Adjektivattribut: deliktische Haftung; deliktisches Verhalten
Beispiele:
Schon im geltenden Recht kann ein Aufenthaltsrecht bei
deliktischem Verhalten und bei Gefährdung der
inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz widerrufen werden. [Neue Zürcher Zeitung, 19.01.2016]
Für Pfusch am Bau muss […] die Baufirma
geradestehen. Anders liegen die Dinge bei der sogenannten
deliktischen Haftung: Wer fahrlässig oder
vorsätzlich das Eigentum oder die Gesundheit eines Dritten schädigt, ist
persönlich und unbeschränkt verantwortlich und muss zahlen. Darunter fällt
zum Beispiel ein Unfall durch ein ungesichertes Baugerüst.
[…]Die deliktische Haftung
trifft nicht nur den Betrieb, sondern auch den Arbeitnehmer[…]. [Die Welt, 10.02.2017]
[…] oftmals ist der Verbleib des
deliktisch erlangten Vermögens unklar, dann haben
wir als Polizei […] die Möglichkeit, bei
»Hausbesuchen« und weiteren strafprozessualen Ermittlungen Feststellungen zu
treffen. [Süddeutsche Zeitung, 07.07.2016]
Gegenstand der Telefonate [zwischen den Behörden] seien »die Sachverhaltsdarstellung, die
deliktische Einordnung der
Straftatbestände[…]
und die polizeilichen Maßnahmen« gewesen. [Der Standard, 06.04.2016]
[…] in allen Fällen, in denen
deliktische Anspruchsgrundlagen, das sind
Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, beispielsweise Betrug, in Betracht
kommen, haften die Gegner mit dem Privatvermögen. [BSZ e.V. Anlegerschutz, 27.02.2015, aufgerufen am 28.04.2016]
Ende Oktober hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen sie
eingestellt, weil ihr »objektiv kein deliktisches
Verhalten« nachgewiesen werden könne. [Die Zeit, 09.12.1994, Nr. 50]