gegenständlich, real
dinglich
Grammatik Adjektiv
Aussprache
Worttrennung ding-lich
Wortbildung
mit ›dinglich‹ als Erstglied:
Dinglichkeit
Bedeutungsübersicht
eWDG
Bedeutungen
1.
2.
Jura das Recht an einer Sache betreffend
in gegensätzlicher Bedeutung zu persönlich
Beispiele:
dingliches Recht
eine dingliche Klage, Schuld
eine Forderung dinglich sichern
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Ding · Unding · dinglich · Dings · Dingsda · dingfest · Dingwort · dingen · abdingen
Ding
n.
‘germanische Volks- und Gerichtsversammlung, Sache, Gegenstand, Angelegenheit’,
ahd.
thing
(8. Jh.),
mhd.
dinc,
asächs.
thing,
mnd.
mnl.
dinc,
nl.
ding,
aengl.
þing,
engl.
thing,
anord.
þing,
schwed.
ting
und
(im grammatischen Wechsel)
got.
þeihs
‘Zeit’
gehen zurück auf die zur Wurzel
ie.
*ten-
‘dehnen, ziehen, spannen’
gehörende Gutturalerweiterung
ie.
*tenk-
‘ziehen, dehnen, spannen, Zeitspanne’.
Zur gleichen Wurzel stellen sich
lat.
tempus
‘Zeitabschnitt, Zeit’
und
air.
tan
‘Zeit’.
Westgerm. und nordgerm.
*þenga-
bezeichnet die
‘Volksversammlung aller Freien’,
die über Krieg und Frieden beschließt,
den Heerführer oder König wählt
und in der Recht gesprochen wird.
Got.
þeihs
als Übersetzung für
griech.
kairós
(καιρός)
meint
‘eine für einen bestimmten Zweck festgelegte Zeit’.
So bedeutet auch
germ.
*þenga-
in vorliterarischer Zeit
(wie noch
ahd.
thing
in seinen ältesten Belegen)
‘Zeitpunkt’,
dann die zu einem bestimmten Zeitpunkt angesetzte allgemeine Volksversammlung.
Die gesellschaftlichen Veränderungen nach der Völkerwanderungszeit,
wie sie sich deutlich in der Errichtung des fränkischen Feudalstaates zeigen
und zum Zerfall der alten Volksversammlung führen,
lassen sich an der Bedeutung von
ahd.
thing
nachweisen:
thing
ist vor allem die
‘Gerichtsversammlung’,
an der ein bestimmter Personenkreis teilnimmt;
daraus abgeleitet bezeichnet es den
‘Versammlungs- oder Gerichtstermin und -platz’,
die
‘Gerichtsverhandlung’
und deren Ergebnis
‘Urteil, Vertrag’,
dann auch
(unter dem Einfluß von
lat.
causa, rēs, negōtium)
die zu verhandelnde
‘Rechtssache’,
den
‘Fall’,
‘Ursache’,
‘Grund’.
Damit hat sich
thing
von der alten Bedeutung
‘Volksversammlung’
gelöst,
und der Weg zu
(nhd. herrschendem)
‘Sache, Gegenstand, Angelegenheit, Geschehen’
ist beschritten;
als Terminus der mittelalterlichen Logik kann es für
‘Wesen, Begriff’
u. dgl. stehen;
vgl.
.
Eine ähnliche Entwicklung
erlebt das Wort in allen germ. Sprachen
(vgl.
aengl.
Ahd. Thing – Nhd. Ding
(1958)þing
‘Beratung, Versammlung, Gerichtshof, Prozeß, Tat, Ursache, Gegenstand’,
engl.
thing
‘Ding, Sache, Wesen, Angelegenheit’).
Jünger ist die Verwendung für Personen oder Sachen,
die nicht benannt werden können oder sollen
(14. Jh.)
und der
(umgangssprachlich und mundartlich übliche)
herabsetzende Gebrauch,
vgl.
kleines,
armes,
grünes Ding
‘Mädchen’
(17. Jh.),
Plural
Dinger.
Ding
als philosophischer Erkenntnisgegenstand
(18. Jh.);
Ding an sich
(Reimarus
1760);
mit rechten Dingen zugehen
‘auf natürliche Weise geschehen’
(18. Jh.).
Unding
n.
‘etw. Widersinniges, Torheit’,
mhd.
undinc
‘Böses, Schlechtes, Übel, Unrecht’,
zusammengesetzt mit verneinendem
un-
(s. d.).
dinglich
Adj.
‘gegenständlich’,
mhd.
dinclich;
vgl.
ahd.
thinglīh
(10. Jh.),
mhd.
dingelich
‘gerichtlich’.
Dings
n.
m.
f.
distanzierende oder abschätzige Bezeichnung
für Personen und Sachen
(16. Jh.),
Ersatzwort für Eigennamen
(18. Jh.),
vgl. auch
Dingsda
n.
m.
f.
(19. Jh.).
dingfest
Adj.
vorwiegend
dingfest machen
‘festnehmen, in seine Gewalt bekommen’
(19. Jh.);
vgl. dazu das Gegenwort
mhd.
dincvlühtec
‘sich dem Gericht entziehend’.
Dingwort
n.
‘Substantiv’
(um 1900).
dingen
Vb.
‘in Dienst nehmen’,
ahd.
thingōn
‘Gericht halten, Urteil sprechen, streben’
(8./9. Jh.)
und
thingen
‘streben, hoffen, Gericht halten, eine Entscheidung herbeiführen’
(9. Jh.),
mhd.
dingen,
auch
‘durch Verhandlung ausbedingen, mieten’,
woraus sich die heute noch geläufige Bedeutung entwickelt.
abdingen
Vb.
‘abmieten, abhandeln, vom Preis herunterhandeln’,
mhd.
abedingen
‘ein Übereinkommen treffen, abhandeln’.
Typische Verbindungen zu ›dinglich‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›dinglich‹.
Verwendungsbeispiele für ›dinglich‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Der dingliche Arrest ist eine Methode, diese Gelder vorläufig zu sichern.
[Die Welt, 20.07.1999]
Denn nicht an sich selbst, sondern einzig und allein in einer Zuordnung dinglicher Elemente im Begriff stellen die Ideen sich dar.
[Benjamin, Walter: Ursprung des deutschen Trauerspiels. In: Tiedemann, Rolf u. Schweppenhäuser, Hermann (Hgg.) Gesammelte Schriften, Bd. 1,1, Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1980 [1928], S. 206]
Die Einheit der Handlung "zerfällt" buchstäblich in derartige dingliche Einzelstücke.
[Cassirer, Ernst: Philosophie der symbolischen Formen, Darmstadt: Wiss. Buchges. 1994 [1923], S. 169]
Die will im Unterschied zu üblichen Banken keine "dingliche Sicherung".
[Der Spiegel, 07.05.1984]
Der Besitzer hatte unmittelbar Gewalt über das Stück, er hatte ein »dingliches« Recht darauf.
[Ganshof, François Louis: Das Hochmittelalter. In: Propyläen Weltgeschichte, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1963], S. 7378]
Zitationshilfe
„dinglich“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dinglich>.
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