Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

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aufmahnen

aufmahnen,
admonere, anmahnen, aufbieten, auffordern:
her haubtman, wenn ir jetzt aufmant
die Cananiter in ir grenz.
H. Sachs III. 1, 34ᵇ;
und flohe sein junker dem dorf zu, also das ich gedacht, er mant die bauren uf. Götz von Berl. 64; gegen abend ist es gleich arg worden, als zuvor, das i. f. gn. die stadt wieder aufgemanet und das schlosz besetzet. Schweinichen 1, 72; sobald sie aber durch ihre kundschafter aufgemahnet. Fronsp. kriegsb. 3, 142ᵃ; dessen ich viel beispiel und exempel anzeigen könnte, dasz ich in groszer eil aufgemanet wurde und auch bei den patienten unbeholfen leute hatte. Würtz wundarzn. 242; hiezu wurden durch das orlandisch greuelhorn aufgemanet. Garg. 81ᵇ; und gegen sie sich stark aufmanen. 284ᵃ; das ganze Teutschland wider die Ungarn aufgemahnet. Philander 2, 370; als er wider den kaiser aufgemahnet ward. Zinkgr. 166;
dasz man
aufmahnet das ganze kriegsheer.
Ayrer 78ᵇ;
bald mahnet auf zweihundert mann.
216ᵇ;
vor ungeduld sein herz bald aufzumahnen. Wieland 21, 178; von jedem manso den eigenthümer zur reichsvertheidigung aufzumahnen. Möser 1, vorr.; wenn ein kaufmann einen pfeffersack verliert, soll man das ganze reich aufmahnen. Göthe 8, 80. 42, 103. 312.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 3 (1852), Bd. I (1854), Sp. 690, Z. 35.

ausmahnen

ausmahnen,
heiszt in den weisthümern, wenn der richter die scheffen auffordert, aus dem gericht beiseits zu gehen, sich zu beraten und dann zu weisen, z. b. die scheffen. durch den schultheiszen ausgemant, haben ihren bedacht genommen und nach gehaltenem bedacht fur recht erkant. 1, 842. 2, 236; der scheffen gesetzt und ausgemant worden durch den meier als ein richter ... darauf sich der scheffen bedacht und nachfolgende artikel vor weisthumb erklert. 3, 799.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 4 (1852), Bd. I (1854), Sp. 916, Z. 48.

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Zitationshilfe
„aufmahnen“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/aufmahnen>.

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