Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

fürspruch, m.

fürspruch, m.
1)
das sprechen zu gunsten oder zum besten, zur empfehlung jemandes oder einer sache, ein für jemand oder eine sache eingelegtes gutes wort. Reiner ... hat ... um furspruch bey euch angehalten. Luther briefe 4, 538;
dein fürspruch blosz hat mich empor gehoben,
dein gültig wort vertrat ein fremdes paar. ...
wer hätt uns sonst der herrschaft angepriesen?
Gottsched ged. 2, 580;
er hilft mit vermögen, fürspruch, rathe u. s. w. Gellert 5, 411; ich verlasse mich auf Ihren fürspruch. dessen lustsp. (1748) 221; er giebt mir sein wort, dasz er mir durch seinen fürspruch dienen will. dessen moral. vorles. 625; sie klammerten sich an und flehten um meinen fürspruch bei Ihnen. mit gewalt muszte ich sie von mir stoszen. fürspruch? ja fürspruch —. C. F. Weisze trauersp. 5, 254; freylich hätte G** einen solchen brief verdient, aber auf Ihren mächtigen fürspruch soll er den bekommen, der hierbey folgt. Rabener 6, 101 = briefe 113;
doch wirst du kein verdienst zu deinem fürspruch haben,
so hält man sie (deine fehler) für was sie sind.
Merk briefe 1, s. LI.
daneben findet sich vorspruch, das Stieler 2104 in der bedeutung das sprechen des anwaltes in einer rechtssache vor gericht, Rädlein aber in der oben angegebenen bedeutung hat; fürsprach fehlt bei beiden. Weismann verzeichnet dieses in jenen beiden bedeutungen, dagegen vorspruch allein in der bei Rädlein. Kirsch (1723) 2, 125ᵇ und sein nachtreter Matthiä (1761) 2, 161ᵃ führen einzig fürspruch an und zwar in dem sinne wie Stieler sein vorspruch, während Hederich und, ihm folgend, Nieremberger so wie Crichton, Scheller bei diesem worte kurzweg auf jenes verweisen, das sie durch lat. deprecatio erklären, also in der hier angegebenen bedeutung aufnehmen. in eben dieser und zwar allein in ihr findet sich auch bei Steinbach 2, 642 „für- et vorspruch, bei Haas deutsch-franz. wb. (1786) und Bauer blosz fürspruch. vorspruch hat Haas in einer andern bedeutung (s. vorspruch) und Frisch 2, 310ᶜ, bei dem, wie oben bei Stieler, fürspruch fehlt, in dem sinne von vertheidigung. Adelung, Campe und, nach diesem, Heinsius, endlich Heyse beschränken sich bei fürspruch, wie vorhin Hederich u. s. w., auf die bedeutung hier, die denn auch seit der mitte des 18. jh., trotzdem dasz, wie oben bemerkt, Matthiä noch Kirsch nachfolgt, die allein herschende ist. dasz aber namhafte schriftsteller in derselben vorspruch setzen, wird unter diesem worte durch stellen belegt werden.
2)
das sprechen eines anwaltes oder sachwalters in einer anklage- oder einer rechtssache vor gericht oder dem richter, das pflichtmäszige sprechen eines anwaltes für jemand oder eine sache. s. vorhin Kirsch. in übertragung auf die sprechende person dann
3)
einer der in einer sache in dem namen jemandes oder anderer redet, also diese oder jenen vertritt, und zwar
a)
ein für jemand oder andere eine klagesache oder einen rechtsstreit führender anwalt oder sachwalter, und
b)
einer der eine gesammtheit von personen oder eine genossenschaft, auch blosz einen einzelnen vertritt und für dieselben spricht, ein wortführer, ein worthalter. in diesen beiden bedeutungen hat Ludwig (1745) sp. 1348 vorspruch mit einem vorausgehenden oder bei vorsprecher, fürsprecher, vorsprach. wie aber dieses letzte neben fürsprach vorkommt, das von Ludwig nicht aufgenommen wurde, so läszt sich mit vollem rechte auch fürspruch neben vorspruch (s. d.) annehmen.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 4 (1871), Bd. IV,I,I (1878), Sp. 840, Z. 59.

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Zitationshilfe
„furspruch“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/f%C3%BCrspruch>.

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