Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

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fürstand, m.

fürstand, m.
1)
bürgschaft. fürstand thun = bürgschaft leisten, bürgen. so seyd denn, lieben freunde, bürge für mich bey dem Criton, doch gar anderer gestalt, als er für mich bey den richtern worden ist: dann er hat gut gesprochen, dasz ich mich wiederum gestellen würde, und ihr werdet ihm fürstand thun, so es euch beliebet, dasz ich nach meinem tode nicht mehr erscheinen, sondern gäntzlich von hinnen weichen werde. Hoffmannswaldau sterb. Socrates 145 (Plat. Phaedo 115 D Steph.). für- sive vorstand, cautio, fidejussio. Stieler 2131. später nur vorstand (s. d.). das wort, auf die person übergetragen, hat dann die bedeutung:
2)
ein bürge. so in einem bair. um 1440 niedergeschriebenen weisthum: der herrschafft seinen rechten gewær und furstand nach sipp und blut warleich fürspringen und stellen. weisth. 3, 699. pres, ein furstandt. Aventinus gramm. (Norimb. 1513) B 4ᵃ. fürstand der sich für ein anderen verspricht, praes. Henisch 1311, 57. für- sive vorstand, praes, sponsor. Stieler a. a. o. später nur vorstand (s. d.). mit dieser bedeutung ist dann die folgende eng verbunden:
3)
ein vertreter, einer der die sache eines andern oder anderer führt. des wöllen wir jr fürstand seyn. aus dem jahr 1457 in Gemeiners regensburg. chron. 3, 267; wir sullen auch ir recht gewerer und fürstand sein. aus dem jahr 1489 in mon. boic. 22, 602. s. Schmeller 3, 644.
4)
das vorstrecken von geld, ein darlehen. hier furstand thun = geld vorstrecken, geld darleihen:
wolten eur gnad betten hon (gebeten haben),
di soll uns einen fürstand dhon
mit hundert gulten uff ein jar
umb billigs intresse für wahr.
dar für wol wir eur gnad zu hand
inmittels einraumen ein pfand,
dasz sie solt wol zu frieden sein.
Ayrer fastnachtsp. 194ᵃ (Keller s. 3174, 31).
später vorstand (s. d.).
5)
vorschub, förderung. s. unter keinig die einer trierischen urk. von 1419 entnommene erste stelle. denselben underthanen zuͦ eer und wolfart, auch zuͦ fürstant gemeins nutz. landtfrid durch kayser Carol den funfften uff dem reichstag zur Worms anno MVᶜXXJ auffgericht (gedruckt 1523) A 2ᵃ; kein hilff oder fürstandt in sachen bringen. A 4ᵃ = landfr. von 1521 IV § 4.
6)
ein vorbild. vgl. vorstand bei Wieland Juno u. Ganymed 499.
7)
ein vorsteher. wetterauisch; aber schriftdeutsch vorstand (s. d.).
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 4 (1871), Bd. IV,I,I (1878), Sp. 851, Z. 60.

vorstand, m.

vorstand, m.,

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vgl. fürstand teil 4, 1, 1, sp. 851; mhd. vürstand mhd. 2, 2, 591ᵃ; Lexer 3, 611; mnld. vorestant Verwijs-Verdam 9, 1106; vorstandt Schöpper synon. 13ᵇ Sch.-K.; der vorstand, principatus Maaler 476ᵈ; für- sive vorstand Stieler 2131; ebenso Steinbach 2, 677; vorstand Adelung; Campe.
1)
in unpersönlichem sinne.
a)
zunächst bezeichnet das wort den zustand des stehens vor einem anderen: von dem gegen- und vorstand der lieb und angenemmen farb (vor dem auge) Cario neue hall- u. thonkunst (1684) 151. — so bezeichnete es vor allem in der älteren rechtssprache das stehen vor gericht, das persönliche erscheinen vor gericht: einen vorstand haben, 'sowohl sich persönlich vor gericht stellen müssen, als auch von seiten des gerichtes, parteyen persönlich, besonders zur pflegung der güte, zu vernehmen haben' Adelung; vgl. noch Voigt hwb. für d. geschäftsführung (1807) 2, 549; Hübner zeitungslex. (1824) 4, 844ᵃ; Schmeller-Frommann 2, 767; Fischer schwäb. wb. 2, 1676: erst ein vorstand vor dem hiesigen geistlichen tribunal Schubart br. 1, 134 Strausz. vgl. vorstehen 6.
b)
von der gerichtssprache aus übertragen in allgemeinerer anwendung: eine manche tochter bringt die meiste zeit beim spiegel zu; ihr öftester vorstand ist bei diesem gläsernen richter Abr. a s. Clara in: ztschr. f. dt. wortforsch. 8, 287; mein vorstand bei dem herrn vetter war sehr kurz Thümmel reise 4, 381.
c)
besonders häufig ist dann das wort in der älteren geschäftssprache im sinne von cautio, sicherheitsstellung, bürgschaft; zunächst wohl von der sicherheitsstellung dafür, dasz jemand vor gericht erscheinen wird (zu a), dann aber vom gerichtlichen verkehr aus auf die mannigfaltigsten verhältnisse übertragen: vadari, vadimonio aliquem obstringere einen dahin zwingen, das er bürgen setzen oder einen vorstand machen musz Faber thesaurus (1587) 906ᵃ; satisdare ... einen vorstand machen Corvinus fons lat. (1646) 739; für- sive vorstand, cautio, fidejussio Stieler 2131; caution vorstand, versicherung, bürgschafft, 'z. e. ehe er das amt bekömmt, soll er caution stellen, damit man sich daran, im fall er demselben nicht getreulich vorstünde, erholen könne' Wächtler (1714) 96; vorstand thun, bürg sein, satisdare Aler dict. (1727) 2, 2128ᵇ; für- et vorstand, pecunia in antecessum soluta Steinbach 2, 677; ebenso müssen pächter einen vorstand bestellen allg. haushalt.-lex. (1749) 1, 321; der pachter hat seinen vorstand (vorschusz) bezahlt Schwan nouv. dict. (1783) 2, 977ᵇ; vgl. noch Scherz-Oberlin 1894; Haltaus 1995; Kinderling reinigkeit d. dt. spr. (1795) 73; Leopold hdb. d. ökonomie (1805) 521ᵇ; Veith bergwb. 549; Bauer-Collitz 141 (vorschusz zur sicherung der prozeszkosten, 18. jh.): die alten rechte legten dem cleger auff, einen vorstand seiner clage zu machen König procesz (1541) 55ᵃ; daraus soviel zu befinden, dasz Johann Liborio Aschen und seinem eheweibe Catharina Elisabethen das gesuchte freye, sichere geleit gegen einen vorstand auf 200 gülden hoch ... zu ertheilen (sei) urteil d. Freiberger bergschöppenstuhls von 1685 bei Herttwig neues u. vollk. bergb. (1734) 228ᵃ; (meine frau mutter) würckte die stelle vor meinen vater aus ... aber er muste vorstand schaffen, und da muszte meiner frau mutter ihre gerade das beste darbey thun jungfer Robinsone 14; kauzion oder vorstand für den auflaufenden ehrensold durch eine buchhandlung zu bestellen Jean Paul (1826) 17, 115. — freier: ich habe einige zeit her vor der gelehrten welt harte vorstände thun müssen Schubart br. 1, 108 Strausz.
d)
das wort nimmt den sinn von vorschub, förderung, an: auxilium fürstand Schöpper synon. 12ᵇ Sch.-K.; vgl. Fischer schwäb. wb. 2, 1676; was bringt das etwa den feinden für ein groszen vorstandt Fronsperger kriegsb. (1578) 1, p 1ᵇ; kleine dorfschultheisen, welche ... durch ihrer gönner vorstand zu dorfschrepfer oder richter werden Lindenborn Diogenes (1742) 1, 216.
e)
auch im sinne von verteidigung, entschuldigung: was kann der herr nun zu seinem vorstand sagen? Wieland (1794) 19, 307.
f)
stelle vor andern, bevorzugte, erste stelle, stelle, die gröszeren vorteil bringt oder einen vorrang, vorzug bedeutet u. ä.: die widereinander umb ainen vorstand kriegen, als etlich fürsten auf reichstägen und etlich geistlich in procession thuͦn Berth. v. Chiemsee t. theologey 323 R.; alle ihre nachkommen, vor den Frauenberger, seine erben und nachkommen, alle wege den fürstand, obsitz und vorgang haben sollen Harsdörffer t. secret. (1656) 2, 591; dasz etliche einbildische weiber eben darumb so spath in die kirch zu kommen sich aufhalten, damit die zuvordrist in die stül kommen und den vorstand haben mögen quelle von 1685 bei Fischer schwäb. wb. 2, 1676. — in besonderer anwendung: vorstand 'ist bey denen, so das ihrige stehend verrichten, eine ehrenstelle, als die kramerhandwerke, da die einwohner vor den auswärtigen den vorstand haben wollen' Jacobsson technol. wb. 8, 105ᵇ; 'beim öffentlichen verkauf der erste stand, die beste stelle' Krünitz öconom. encycl. 231, 454. — dann im sinne von vorzug, vorrang: er sal keinen vorstand haben vor dem andern quelle von 1374 bei Lexer 3, 611.
g)
führung, leitung, auch wohl in solchen fällen angewendet, wo jetzt vorsitz gebraucht wird: vorstand, principatus Maaler 476ᵈ; (die rechte des königs bestanden) in der gerichtbarkeit und dem vorstand in den volksgemeinden Eichhorn dt. staats- u. rechtsgesch. (1821) 1, 244; dasz Tarquinius den vorstand (bei den opfern) auf dem Albanerberge für sich nahm Niebuhr röm. gesch. (1811) 2, 39; unter dem vorstand der ... fräulein Grasette Fetthenne Brentano (1852) 5, 67.
h)
bezeugt ist aus älterer sprache die anwendung im sinne von vertrag, bündnis, die wohl von der bedeutung, bürgschaft, vorschub ausgeht: foedus bund ..., pact, vorstandt, vertrag Schöpper synon. 13ᵇ Sch.-K.
i)
das wort nimmt dann dinglichen sinn an.
α)
'man nennt den mit haubarem holze bestandenen ort, der an einen neuen schlag grenzt, den vorstand oder den stehenden ort' Hartig forstl. conversationlex 905; Behlen forst- u. jagdkde (1840) 6, 172; Unger-Khull steir. wortschatz 248ᵇ; Fischer schwäb. wb. 2, 1676.
β)
überschusz, vorrat: und wo uber solichs etwas uberigs oder vorstand wer Franz d. dt. bauernkrieg, aktenbd. (1935) 260.
γ)
etwas vor-, abstehendes an einem ganzen; vorderes visier am geschütz: ein angegossener vorstand h mit einem einschnitte, um das geschütz im kernschusz oder durch den einschnitt im visirschusz richten zu können Hoyer allg. wb. d. artillerie (1804) 1, 186; vgl. auch 1, 143; 2, 2, 77; am hals haben sie (die spieszeisen) vielfach ein bis zwei knebel oder vorstände Köhler kriegswesen 3, 1, 12.
k)
vereinzelte anwendungen in unpersönlichem sinne aus älterer sprache; für die stellung des ersten bestandteils eines zusammengesetzten wortes: das beygefügte aber ist das übrige wortteihl oder das vorderste glied des wortes, welches also und darum wird vorn beygefüget, dasz durch dessen bey- und vorstand das grundwort gleichsam anders gefüget und zu einer anderen deutung gebracht werde Schottel t. haubtspr. (1663) 75. — vorstand etiam est objectum artis Stieler 2131; gemeint ist das objekt im satze: und eben so wenig würde mich jemand verstehen, wenn ich in der logica das objectum einen vorstand und subjectum den grundhalt ... heiszen würde Neukirch anweis. zu t. briefen (1709) 669.
2)
aus dem bisher angeführten ist bereits ersichtlich, wie sehr das wort in der sprache der neuzeit verarmt ist. der unpersönliche gebrauch des wortes ist in der schrift- und umgangssprache so gut wie ganz untergegangen und die anwendung von vorstand auf eine einzige, persönliche oder kollektive vorstellung eingeschränkt.
a)
auch schon in älterer sprache nimmt das wort persönlichen sinn an, es bezeichnet dann bürgen nach 1 c oder einen vertreter, verteidiger nach 1 d und e, vgl. oben fürstand 2 und 3 teil 4, 1, 1, sp. 851; 852; vorstand, sponsor Stieler 2131; nd. noch im sinne von helfer, verteidiger: hê hed gên förstand had ten Doornkaat-Koolman 1, 545ᵃ;
ich will dir setzen einen vorstand,
Jesum Christum, meinen heyland
bei Fischer-Tümpel d. evang. kirchenlied 1, 33.
b)
im entwickelten nhd. dagegen ist das wort auf eine persönliche bedeutung eingeschränkt, die von der unpersönlichen 1 g ausgegangen ist, und so bezeichnet vorstand entweder einen einzelnen leiter oder einen leitenden ausschusz, jetzt am häufigsten eines vereins oder eines verbandes verschiedenster art. im allgemeinen ist, wenigstens in Norddeutschland, die anwendung in kollektivem sinne häufiger, die Adelung und Campe noch gar nicht erwähnen. 'in Norddeutschland wird vorstand in diesem sinne nur collective genommen' Schmeller-Fr. 2, 765. die auszerordentliche verbreitung des wortes in der sprache der neuzeit ist durch den zusammenschlusz zu geschäftlichen und anderen unternehmungen und die allgemeine vereinsmeierei verursacht worden.
α)
auf eine einzelne person bezogen; 'ehedem (!) bedeutete vorstand auch eine vorstehende person, d. i. einen vorsteher, in welchem sinne es aber im hochdeutschen veraltet ist' Adelung; Campe bezeichnet es als 'landschaftlich'; das wort kann aber aus der schriftsprache reichlich belegt werden, und zwar in verschiedenem sinne, für einen einzelnen leiter oder auch für den vorsteher eines kollegiums; in Süddeutschland kann ferner jedes einzelne, auch untergeordnete mitglied eines leitenden ausschusses als vorstand bezeichnet und angeredet werden: vorstand, 'ein vorsitzer in einem collegium' Hübner zeitungslex. (1824) 4, 844ᵃ; als vorstand der stadt werde ich von aller augen bewacht Deinhardstein ges. dram. w. (1848) 7, 205; die frau bleibt der vorstand des hauses Hegel (1832) 2, 342; ich war nämlich der erwählte vorstand Steffens was ich erlebte (1841) 3, 213; general von Rauch ist vorstand des ministeriums Varnhagen v. Ense tageb. (1861) 1, 40; (ich) freute mich, nun einen vorstand zu finden, welcher ein literarisch durchgebildeter mann ... war Laube (1875) 16, 196; er erwarb ihn als vorstand seiner güter Stifter (1904) 5, 1, 351; der stadtpfarrer als vorstand der schulpflege G. Keller (1889) 5, 148; vorstand einer fabrik für maschinenwesen Fontane I 4, 366;
ein einzger vorstand ist der stadt
zu schwach, ein zweiter auch ist noth gemeinem heil
Göthe 41, 2, 41 W.
im plur. von einzelnen personen: es waren die vorstände der pfarrgemeinde und die zeugen geladen worden Stifter (1904) 5, 1, 135. — freier, im sinne von patron: da ward natürlich der vorstand des canalbaues, der ägyptische Herkules verehrt Ritter erdkde (1822) 1, 789.
β)
in kollektivem sinne: so wählte sie (die Bremer bürgerschaft) sich einen demokratischen vorstand von hundert und vier männern Ranke (1867) 3, 275; der verein musz einen vorstand haben. der vorstand kann aus mehreren personen bestehen bürgerl. gesetzb. § 26; und wir im vorstande meinen, der verein solle überhaupt einen englischen namen führen Hans Grimm volk ohne raum (1928) 1, 578.
3)
als erstes glied von zusammensetzungen natürlich in neuerer sprache in der bedeutung 2 b auszerordentlich häufig; fehlendes fugen-s ist nicht berücksichtigt:
vorstandsabteilung f.:
der vorstand (der börse) überweist den antrag einer besonderen vorstandsabteilung hwb. d. staatswiss. (1898) 2, 988. —
vorstandsfrei adj.,
unbelastet, vgl. oben 1 c: (hinterlegte) einen vorstandsfreien pfandbrief G. Keller (1889) 8, 304. —
vorstandsgeld n.,
kaution: alle vorstandsgelder und kautionen Thaer grundzüge d. rat. landwirtsch. (1809) 1, 87; vgl. 1 c. —
vorstandskamerad m.:
bei einer aussprache mit meinen einstigen vorstandskameraden Winnig heimkehr (1935) 220; 2 b β. —
vorstandsleistung f.:
wichtige theile des prozesses, z. e. von vorstandsleistungen allg. dt. bibl. 46, 144; 1 c. —
vorstandsmitglied n.:
jede änderung des vorstandes sowie die erneute bestellung eines vorstandsmitglieds ist von dem vorstande zur eintragung anzumelden bürgerl. gesetzb. § 67; 2 b β. —
vorstandssitzung f.:
er versicherte aber, die philister ... hätten in der vorstandssitzung eine überwältigende mehrheit gehabt A. Ruge briefw. u. tageb. (1866) 2, 44. —
vorstandsstelle f.,
stellung als vorsitzender, leiter: so viel ich weisz, hat sie die vorstandsstelle des jungfrauenvereins noch nicht niedergelegt Rosegger III 2, 170; 2 b α. —
vorstandsstellvertreter m.,
stellvertreter des vorsitzenden (2 b α): ich bin der vorstandstellvertreter des hiesigen kunstvereins Stifter s. w. 19, 165. —
vorstandstisch m.,
an dem der vorstand (2 b β) sitzt: wir können sie brauchen. gehen sie mal zum vorstandstisch W. v. Polenz Grabenhäger (1897) 2, 107. —
vorstandsversammlung f.
A. Ruge briefw. u. tageb. (1886) 2, 91; wie vorstandssitzung. —
vorstandsvorsitzender m.:
ausspruch des ersten vorstandvorsitzenden der seidenindustriegenossenschaft hwb. d. staatswiss. (1898) 2, 628; zu vorstand 2 b β. —
vorstandswahl f.
vorstandszimmer n.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1939), Bd. XII,II (1951), Sp. 1646, Z. 19.

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Zitationshilfe
„fürstand“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/f%C3%BCrstand>.

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