Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

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gerichtssprach, m.

gerichtssprach, m.
rechtsanwalt, s. fürsprach und gerichtsvorsprach:
beneid es nicht, wenn jener gerichtssprach
viele gefüllte fässer in seinem keller bereit hat.
Herder zur schön. lit. 11, 152.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 8 (1891), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 3675, Z. 53.

gerichtssprache, f.

gerichtssprache, f.
die im gericht übliche ausdrucksweise: derjenige, der eine 'wansprache' d. h. eine ungesittete rede im gerichte führte, oder sich sonst gegen die gerichtssprache verfehlte, ward bestraft. Maurer gerichtsverf. (1824) 223.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 8 (1891), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 3675, Z. 58.

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Zitationshilfe
„gerichtssprach“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/gerichtssprach>.

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