Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

geschäftsträger, m.

geschäftsträger, m.
der eines andern geschäfte trägt, d. h. verwaltet, geschäftträger Adelung.
1)
im allgemeinen: ich suchte den geschäftsträger (des oheims, vorher geschäftsmann). Göthe 21, 201; der kluge geschäftsträger, vorher reiseführer. 22, 163.
2)
factor, commissarius einer handlung: geschäftsträger eines gröszern handelshauses.
3)
beamter: die elendesten unter allen geschäftsträgern des königs (mautbeamten). Thümmel 2, 42.
4)
agent eines fürsten in privatangelegenheiten: man scherzt mit ihm, dasz er den geheimniszvollen mache, man wisse doch, dasz er der geschäftsträger des prinzen von * sei. Schiller IV, 331; fürsten und herren der nachbarschaft, deren, sowohl regierender als nachgeborner, keine geringe anzahl am Rhein und Main und in dem raume zwischen beiden ihre besitzungen hatten, und die aus besonderer gunst ihre treuen geschäftsträger zuweilen wohl mit ihren bildnissen beehrten. Göthe 24, 109; Iris und Merkur, die geschäftsträger und eilboten Jupiters. Wieland Lucian 5, 224.
5)
diplomatischer agent, gesandter niederen ranges, wenngleich mit dem titel 'minister', doch lediglich bei dem ministerium der auswärtigen angelegenheiten beglaubigt, nicht bei dem fürsten oder dem vertreter der staatsgewalt, franz. chargé d'affaires: baron von Königsthal, nürnbergischer geschäftsträger. Göthe 24, 288.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 9 (1892), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 3829, Z. 69.

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Zitationshilfe
„geschaftstrager“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/gesch%C3%A4ftstr%C3%A4ger>.

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