Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

gesellschaftlichkeit, f., subst.

gesellschaftlichkeit, f. subst.
zum vorigen, z. b.
1)
gemeinsamkeit: durch gesellschaftlichkeit und gemeinsamkeit alles einzelnen. Fr. Schlegel 3, 194.
2)
geselligkeit, geselliger verkehr: die wirbel der gesellschaftlichkeit hatten ihn verschlungen. d. j. Göthe 1, 323; auch die neigung dazu: grosze gesellschaftlichkeit besitzen.
3)
gesellschaftsordnung, s. gesellschaft 5, a: mit der ausbildung der gesellschaftlichkeit, der neueuropäischen societät erblühte in unzähligen ein edler unmuth über die ungleichheit der stände. H. Heine (1862) 13, 244.
4)
die feine bildung im geselligen umgang: aus dem zustande der gänzlichen rohheit bis zur gesellschaftlichkeit sich erhoben haben. Fichte kr. d. offenb. 1; unter denjenigen geschicklichkeiten, welche er (der mensch) seiner bestimmung nach in sich vervollkommnen soll, gehört auch die gesellschaftlichkeit. bestimmung des geb. 37.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 10 (1893), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 4063, Z. 45.

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Zitationshilfe
„gesellschaftlichkeit“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/gesellschaftlichkeit>.

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