Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

gesetzlichkeit, f.

gesetzlichkeit, f.
1)
gesetzmäszigkeit, übereinstimmung mit dem gesetz Adelung: die gesetzlichkeit eines verbotes; der ganze mechanismus religiöser und politischer gesetzlichkeit. Hamann 7, 62; eine volle, aber nicht eigenmächtige hypokritische gesetzlichkeit gehört zu den bedürfnissen unserer durch unenthaltsamkeit erschöpften preszfreiheit. 119; gesetzmäsziges verhalten: ritter. von meiner redlichkeit, meiner gesetzlichkeit, meiner treue, von allen jenen eigenschaften, die einen edlen mann, die einen soldaten zieren. Göthe 14, 184 (groszcophta 3, 6); ihr äuszerer werth beruht blos auf dem glauben anderer an ihre keuschheit, frömmigkeit und separatistische gesetzlichkeit. Kant 10, 175; folgerichtigkeit: in ihnen entwickelte sich die krankheit nach einer bestimmten reihenfolge, deren innere gesetzlichkeit wir wohl begreifen. Freytag handschr. 3, 52.
2)
schweiz. gsatzlichkeit, gemessenheit: fröhlich sein, was gutes essen und trinken, aber doch alles in einer ehrbaren gsatzlichkeit, so dasz man der ganzen gesellschaft es ansehe, dasz sie christen seien. J. Gotthelf werke 3, 158.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1895), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 4081, Z. 57.

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gesellschaftsbezug gestipp
Zitationshilfe
„gesetzlichkeit“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/gesetzlichkeit>.

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