Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

geständnis, n.

geständnis, n.
das eingestehen und das eingestandene, zuerst nachweisbar bei Schottel 376ᵃ aus Carpzovs jurisprudentia forensis Saxonica (1638) 1, 28, 138; auch fem.: die oder das geständnisz Ludwig 763.
a)
vor gericht, das einräumen der schuld, der übelthat: das geständnüsz aus einem bringen, confessionem extorquere Frisch 2, 319ᵃ; es wird das gerichtliche geständnisz in das ausdrückliche und das stillschweigende getheilet. Hayme 233; das halbe geständnisz (in hexenprocessen). J. Paul flegelj. 2, 55.
b)
überhaupt, bekenntnis: alles durch sein geständnisz offenbaren. einen zum geständnisz seiner unwissenheit bringen. Steinbach 2, 678; wenn ich deiner halsstarrigen bosheit das geständnis (deiner sünden) abzwingen könnte. Schiller II, 182 (räuber 5, 1);
gewalt musz das geständnisz (seines namens) ihm entreiszen.
XIII, 413 (Turandot 3, 2);
Ferdinand (in der schrecklichsten bedrängnisz). ich musz ihnen ein geständnisz thun, lady. III, 405 (kabale 2, 3); das ist ein wichtiges geständnisz (eines schriftstellers), wir wollen es zu protokoll nehmen. Börne 3, 172; das holde geständnisz der liebe;
bekenne, was du fühlst! auch blöde sittsamkeit
pflegt die geständnisse der sehnsucht nicht zu hassen.
Manso kunst zu lieben;
die speculative denkungsart, worin doch menschen das geständnisz ihrer gedanken offen zu entdecken weit weniger hindernisse haben. Kant 2, 563.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1895), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 4200, Z. 8.

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Zitationshilfe
„geständnis“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/gest%C3%A4ndnis>.

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