der lehenherr der straft den böswicht schröcklich hart,
der sein vertrautes pfund gewin-los nur verscharrt.
J. Romplerreimgetichte, 1. gebüsch 34.
gewinnlos n. Fundstelle:
Lfg. 9
(1908),
Bd. IV,I,III
(1911),
Sp. 6081,
Z. 27
ebenfalls zur lotterie gehörig: um das präsentirte gröszere gewinnlos einzulösen. E. S. Ungeranleit. f. lotteriespieler 55. vgl. gewinner sp. 6074.
Zitationshilfe
„gewinnlos“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm,
Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch
der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/gewinnlos>,
abgerufen am 12.12.2019.