Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

unberechtigt, part.-adj. adv.

unberechtigt, part.-adj. adv.,
nicht berechtigt, unbefugt. dän. uberettiget ordb. 7, 335ᵃ; schwed. oberättigad; Campe. vgl. nichtberechtigt. von personen und thieren:
zwölf mohren, riesen gleich, stehn mit gezücktem eisen,
die unberechtigten vom eingang abzuweisen
Wieland 22, 206 (Oberon 5, 31);
unberechtigte näscher (pferde) Holtei erz. schr. 10, 81; eindringlinge Böhme gesch. d. tanzes 291; ich lasse die güter ... nicht von unberechtigten händen verzetteln C. F. Meyer Jürg Jen. 316. von sachen: dies wären unberechtigte folgerungen Schleiermacher I 5, 374; was wuszte sie vom unterschiede zwischen berechtigten und unberechtigten anmaszungen des ranges? Holtei erz. schr. 4, 111; es ist eine für jene zeit unberechtigte, um nicht zu sagen ungerechte moral Nitzsch d. stud. 240; mit einem allerdings nicht unberechtigten ausdruck 9; verfassungsmäszig unberechtigte einflüsse Bismarck ged. 2, 115; der gedanke, hier etwas zu bessern, war garnicht so unberechtigt Polenz Grabenhäger 1, 243. adv.: nicht ganz unberechtigt dürfen wir .. uns denken Peschel völkerk. 51; vgl. unberechtigterweise handelsgesetzb. § 271 abs. 3. unberechtigt für unberechtet unverklagt Staub-Tobler 6, 314. —
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 3 (1914), Bd. XI,III (1936), Sp. 327, Z. 19.

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Zitationshilfe
„unberechtigt“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/unberechtigt>.

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