Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (²DWB)

duplik, f.

Fundstelle: Band 6, Spalte 1531, Zeile 59
DUPLIK f.   abl. von lat. duplicare vb. der plur. dupliken. älter rechtssprachlich. 1 mündliche oder schriftlich abgefaßte gegenerklärung des beklagten auf eine replik: 1521 ob das libel oder die clag, exceptionn, replick, duplick, der kriegk contestiert vnd beuestigt meintz. hoffgerichts ordn. E 1b. 1761 daß sie ihre replic und duplic schriftlich übergeben sollen n. corp. constitutionum pruss.-brand. 3(1766)103. 1928 auf diese exzeptionsschrift (reichte) der kläger eine replik, der andere eine duplik (ein) Stammler rechtsleben 1,29. noch lexikalisch: 1976 Duden wb. dt. spr. 2,582a. – allgemeiner, widerspruch: hs.1532 in unser ander widerrede ader duplicen script. rer. pruss. 5,285. 2 abgabe der unter 1 genannten gegenerklärung; als nomen actionis: ⟨1723⟩ (es soll) der beklagte und provocat hingegen zu seinem erstern satz oder exception, den 1sten und 2ten, zur duplic oder andern satz den 5ten und 6ten .. tag haben Döhler mause-fallen (1724)171. 1950 nach hin- und hergeworfener replik und duplik mit dem störrischen Lohr L. Curtius welt 91. 3 vereinzelt für duplikat n.; abklatsch, duplikat: 1974 die lateinamerikanischen städte bilden sehr häufig eine duplik von europäischen städten stadt in Bundesrepublik Dtld. 24 P.

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Zitationshilfe
„duplik“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (1965–2018), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb2/duplik>.

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