Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (²DWB)

entscheidungsregel, f.

Fundstelle: Band 8, Spalte 1478, Zeile 47 [Horlitz, Albrand]
ENTSCHEIDUNGSREGEL f.   zuss. mit entscheidung f. A. 1 regelnde vorgabe für ein richterliches urteil. zu entscheidung f. A 1 a ⟨17./18.jh.⟩ wann mehrere eingesessene sich des näher=rechts gegen einen auswärtigen bedienen wollen, so findet die entscheidungs=regul platz: quod prior in interponendo sit potior iure in retrahendo westf. stadtrechte I 1,96. 1774 wegen der russischen schiffe ist bisher viel streit gewesen, der jetzo auch seine entscheidungsregel gefunden erläuterungen schifffahrt 489b G. 2 maßgabe zur beantwortung, beurteilung von etwas. zu entscheidung f. A 2 1772 aus gegeneinanderhaltung der gründe ergiebt sich III) als die allgemeinste entscheidungsregel .. Crusius moraltheol. 1,115. 1971 daß die rechnungslegung auch die informationen über die zugrunde liegenden zukunftsannahmen und entscheidungsregeln enthalten müßte probleme unternehmungsverfassung 134 Sch.

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Zitationshilfe
„entscheidungsregel“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (1965–2018), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb2/entscheidungsregel>.

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