Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (²DWB)

exklave, f.

Fundstelle: Band 8, Spalte 2495, Zeile 73 [Schulz]
EXKLAVE f.   bildungssprachliche neubildung auf der grundlage von enklave f. zum teil in verwechslung mit diesem verwendet. vgl. enklave f. gebiet, das außerhalb eines bereichs, meist eines staatsterritoriums, liegt, diesem aber zugehört: 1921 die weitere absicht des gemeinschaftsvertrages, auch preußische gebietsteile, insbesondere die in Thüringen liegenden exklaven, dem neuen thüringischen gesamtstaat einzuverleiben, konnte noch nicht verwirklicht werden Meiszner staatsrecht 41. 1995 die rückkehr der päpstlichen exklave Avignon erfolgte nach einer im wesentlichen korrekten volksabstimmung frankf. allg. ztg. 97,N6. abgegrenztes gebiet, geschützter bereich selten: 1974 die bildungsstätten werden als exklaven verstanden, in denen ein noch nicht in den produktionsprozeß einfügbarer bzw. eingefügter teil der bevölkerung sich auf seine spätere nutzanwendung vorzubereiten hat Herbig ende 107.

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existenzbedingung
Zitationshilfe
„exklave“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (1965–2018), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb2/exklave>.

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