Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (²DWB)

expens, f.

Fundstelle: Band 8, Spalte 2509, Zeile 31 [Stöwer]
EXPENS f.   lehnwort aus lat. expensa f. im 18. jh. nur noch selten. ausgaben, auslagen. gerichtskosten, gerichtsgebühren; rechtssprachlich: ⟨1436⟩ wodoch lete he (Tidericus Tobeken) sik noch wol beseggen, wen eme worden wedder de expenses unde een klene darto privatbr. d. ma. 2,140 S. ⟨1532⟩ doch muß er (der kläger) .. vor sollicher zuͦlassung seine expens vnd erlitten gerichts kost vnd zerung wie sich gebuͤrt ablegen Perneder process (1544)12b. n1689 allein nach außgeführter sache soll .. neben andern expensen auch die verpflegung des richters dem siegenden theil auff richterliches erkäntniß zuerstatten gehalten seyn lieffländ. landes ordn. (Riga o.j.)39. 1780 hauptsächlich aber muß er (der kläger) in wichtigen beschimpfungen einen ehrenschein forderen, mag auch die expensen mit einfließen lassen Hinterberg erinn. 2,122.

Im ²DWB stöbern

a b c d e f
existenzbedingung
Zitationshilfe
„expens“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (1965–2018), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb2/expens>.

Weitere Informationen …