Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (²DWB)

expropriieren, vb.

Fundstelle: Band 8, Spalte 2524, Zeile 9 [Katzmann]
EXPROPRIIEREN vb.   lehnwort aus frz. exproprier vb. jmdm. privaten besitz durch enteignung oder vorenthaltung entziehen: 1817 die .. expropriirten, oder freiwillig emigrirten ritter .. konnten .. fortfahren, wie ihre ahnen, auf den landtagen zu stimmen Rüder ständewesen 63. 1953 das eigentum, das allzu mobil, das mit keinem herrn verwachsen ist, erweckte im habenichts das gelüst, es zu expropriieren Niekisch reich 124.

Im ²DWB stöbern

a b c d e f
existenzbedingung
Zitationshilfe
„expropriieren“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (1965–2018), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb2/expropriieren>.

Weitere Informationen …