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ehelich

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GrammatikAdjektiv
Aussprache 
Worttrennung ehe-lich
Wortzerlegung Ehe -lich
Wortbildung  mit ›ehelich‹ als Erstglied: Ehelicherklärung · Ehelichkeit  ·  mit ›ehelich‹ als Letztglied: außerehelich · nicht ehelich · nichtehelich · unehelich · vorehelich
Duden, GWDS, 1999

Bedeutungen

1.
aus einer Ehe stammend
2.
die Ehe betreffend
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Ehe · ehelich · ehelichen · ehebrechen · Ehebrecher · Ehebruch · Ehezerter
Ehe f. ‘gesetzliche Verbindung von Mann und Frau’. Aus dem westgerm. Wort für ‘Gesetz, Recht, göttliches Gebot, Vertrag’ ahd. ēwa, ēwī f. (8. Jh.), mhd. mnd. ē(we), mnl. ewe, ee, afries. ā, ē, ēwe, ēwa, asächs. ēo, ēu, aengl. ǣ, ǣw entwickelt sich (außer im Afries. und Asächs.) die neue, im heutigen Dt. allein erhaltene Bedeutung ‘Ehevertrag, Ehe’. Offen bleibt, ob das hier dargestellte westgerm. Substantiv mit dem unter ewig (s. d.) behandelten ahd. ēwa identisch ist und danach als Grundbedeutung ‘immerdar, ewig geltendes Recht’ angesetzt werden darf, oder ob es mit aind. ḗvaḥ ‘Gang, Weg’, Plur. ‘Gewohnheit, Sitte’ (verwandt mit eilen, s. d.) zu verbinden und als ‘Gewohnheitsrecht’ anzusehen ist. – ehelich Adj. ‘aus einer Ehe stammend, auf die Ehe bezogen’, ahd. ēolīh, ēwilīh (8. Jh.) nur im Sinne von ‘dem Gesetz entsprechend, rechtmäßig’, mhd. ēlich ‘gesetzmäßig, ehelich’, mnd. ēlīk, mnl. eelic, aengl. ǣlic ‘gesetzmäßig’. ehelichen Vb. ‘heiraten’, spätmhd. ēlīchen, mnd. ēlīken. ehebrechen Vb. ‘die eheliche Treue verletzen’, mhd. ēbrechen; Ehebrecher m. mhd. ēbrechære; Ehebruch m. spätmhd. ēbruch. Ehezerter (-zärter) m. ‘Ehevertrag’ (16. Jh.), entlehnt aus lat. charta (s. Charta).

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

ehelich · hochzeitlich

Typische Verbindungen zu ›ehelich‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›ehelich‹.

Verwendungsbeispiel für ›ehelich‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Der eheliche Rhythmus läßt sich mit dem beruflichen Rhythmus sehr wohl in Übereinstimmung bringen. [Weber, Annemarie (Hg.), Die Hygiene der Schulbank, Wiesbaden: Falken-Verl. 1955, S. 296]
Nach dem Gesetz gilt jedes während der Ehe geborene Kind als ehelich. [o. A.: Das Lexikon der Hausfrau, Berlin: Ullstein 1937 [1932], S. 66]
Erstens erhält das Kind seinem Vater gegenüber die Stellung eines ehelichen Kindes. [Die Zeit, 20.12.1996, Nr. 52]
Es wurde ein Abkommen über die Spezialisierung auf dem Gebiet der ehelichen Industrie abgeschlossen. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1970]]
Sie sollten aber auch vermeiden, die eheliche Harmonie zu stören. [Gerling, Reinhold: Was muß man vor der Ehe von der Ehe wissen? In: ders., Das große Aufklärungswerk für Braut- und Eheleute, Dresden: Buchversand Gutenberg 1933 [1901], S. 297]
Zitationshilfe
„ehelich“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/ehelich>.

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