Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

ehelichen

Grammatik Verb
Aussprache 
Worttrennung ehe-li-chen
Wortbildung  mit ›ehelichen‹ als Letztglied: verehelichen
eWDG

Bedeutung

altertümelnd jmdn. heiraten
Beispiele:
er wollte sie ehelichen
sie hat ihn geehelicht
indem er eine Buddenbrook ehelichte [ Th. MannBuddenbrooks1,375]
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Ehe · ehelich · ehelichen · ehebrechen · Ehebrecher · Ehebruch · Ehezerter
Ehe f. ‘gesetzliche Verbindung von Mann und Frau’. Aus dem westgerm. Wort für ‘Gesetz, Recht, göttliches Gebot, Vertrag’ ahd. ēwa, ēwī f. (8. Jh.), mhd. mnd. ē(we), mnl. ewe, ee, afries. ā, ē, ēwe, ēwa, asächs. ēo, ēu, aengl. ǣ, ǣw entwickelt sich (außer im Afries. und Asächs.) die neue, im heutigen Dt. allein erhaltene Bedeutung ‘Ehevertrag, Ehe’. Offen bleibt, ob das hier dargestellte westgerm. Substantiv mit dem unter ewig (s. d.) behandelten ahd. ēwa identisch ist und danach als Grundbedeutung ‘immerdar, ewig geltendes Recht’ angesetzt werden darf, oder ob es mit aind. ḗvaḥ ‘Gang, Weg’, Plur. ‘Gewohnheit, Sitte’ (verwandt mit eilen, s. d.) zu verbinden und als ‘Gewohnheitsrecht’ anzusehen ist. – ehelich Adj. ‘aus einer Ehe stammend, auf die Ehe bezogen’, ahd. ēolīh, ēwilīh (8. Jh.) nur im Sinne von ‘dem Gesetz entsprechend, rechtmäßig’, mhd. ēlich ‘gesetzmäßig, ehelich’, mnd. ēlīk, mnl. eelic, aengl. ǣlic ‘gesetzmäßig’. ehelichen Vb. ‘heiraten’, spätmhd. ēlīchen, mnd. ēlīken. ehebrechen Vb. ‘die eheliche Treue verletzen’, mhd. ēbrechen; Ehebrecher m. mhd. ēbrechære; Ehebruch m. spätmhd. ēbruch. Ehezerter (-zärter) m. ‘Ehevertrag’ (16. Jh.), entlehnt aus lat. charta (s. Charta).

Thesaurus

Synonymgruppe
(den) Bund der Ehe eingehen · (den) Bund fürs Leben schließen · (die) Ehe mit jemandem eingehen · (eine) Familie gründen · (jemandem) die Hand fürs Leben reichen · (sich) trauen lassen · (sich) vermählen · Hochzeit feiern · Hochzeit halten · Mann und Frau werden · in den (heiligen) Stand der Ehe (ein)treten · kirchlich heiraten · standesamtlich heiraten · zum Altar führen · zum Mann nehmen · zur Frau nehmen  ●  (jemanden) ehelichen Amtsdeutsch · heiraten Hauptform · in den Hafen der Ehe einlaufen fig. · (den) Bund der Ehe schließen geh. · (jemandem) das Ja-Wort geben ugs. · (jemandem) das Jawort geben ugs. · (jemanden) freien geh., veraltet · (sich) (mit jemandem) verehelichen geh. · (sich) das Ja-Wort geben ugs. · (sich) das Jawort geben ugs. · Hochzeit machen ugs.
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›ehelichen‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›ehelichen‹.

Verwendungsbeispiele für ›ehelichen‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Sara hatte er im März 1991 widerstrebend geehelicht; sie war schwanger. [Süddeutsche Zeitung, 09.07.1996]
Mindestens eine von ihnen lässt sich von einem der Grafen schwängern, verweigert sich aber seinem Angebot, ihn zu ehelichen. [Die Welt, 01.04.2000]
Als er erfährt, dass sie ihr Vermögen bei einer Neuheirat verliert, ist er sofort bereit, sie zu ehelichen. [Fath, Rolf: Rollen – H. In: Reclams Opernlexikon, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1998], S. 16193]
Eine Hexe zu ehelichen, kann zwar Geld und Gut, sonst aber nur Unglück bringen. [Klabund: Bracke. In: Deutsche Literatur von Lessing bis Kafka, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1918], S. 2325]
Dieser aber teilt ihm den Entschluss mit, Gretel zu ehelichen. [Fath, Rolf: Werke – D. In: Reclams Opernlexikon, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1998], S. 983]
Zitationshilfe
„ehelichen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/ehelichen>.

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