altertümelnd jmdn. heiraten
ehelichen
Grammatik Verb
Aussprache
Worttrennung ehe-li-chen
eWDG
Bedeutung
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Ehe · ehelich · ehelichen · ehebrechen · Ehebrecher · Ehebruch · Ehezerter
Ehe
f.
‘gesetzliche Verbindung von Mann und Frau’.
Aus dem westgerm. Wort für
‘Gesetz, Recht, göttliches Gebot, Vertrag’
ahd.
ēwa,
ēwī
f.
(8. Jh.),
mhd.
mnd.
ē(we),
mnl.
ewe,
ee,
afries.
ā,
ē,
ēwe,
ēwa,
asächs.
ēo,
ēu,
aengl.
ǣ,
ǣw
entwickelt sich
(außer im Afries. und Asächs.)
die neue,
im heutigen Dt. allein erhaltene Bedeutung
‘Ehevertrag, Ehe’.
Offen bleibt, ob das hier dargestellte westgerm. Substantiv
mit dem unter
ewig
(s. d.)
behandelten
ahd.
ēwa
identisch ist und danach als Grundbedeutung
‘immerdar, ewig geltendes Recht’
angesetzt werden darf,
oder ob es mit
aind.
ḗvaḥ
‘Gang, Weg’,
Plur.
‘Gewohnheit, Sitte’
(verwandt mit
eilen,
s. d.)
zu verbinden und als
‘Gewohnheitsrecht’
anzusehen ist.
ehelich
Adj.
‘aus einer Ehe stammend, auf die Ehe bezogen’,
ahd.
ēolīh,
ēwilīh
(8. Jh.)
nur im Sinne von
‘dem Gesetz entsprechend, rechtmäßig’,
mhd.
ēlich
‘gesetzmäßig, ehelich’,
mnd.
ēlīk,
mnl.
eelic,
aengl.
ǣlic
‘gesetzmäßig’.
ehelichen
Vb.
‘heiraten’,
spätmhd.
ēlīchen,
mnd.
ēlīken.
ehebrechen
Vb.
‘die eheliche Treue verletzen’,
mhd.
ēbrechen;
Ehebrecher
m.
mhd.
ēbrechære;
Ehebruch
m.
spätmhd.
ēbruch.
Ehezerter
(-zärter)
m.
‘Ehevertrag’
(16. Jh.),
entlehnt aus
lat.
charta
(s.
Charta).
Thesaurus
Synonymgruppe
(den) Bund der Ehe eingehen
·
(den) Bund fürs Leben schließen
·
(die) Ehe mit jemandem eingehen
·
(eine) Familie gründen
·
(jemandem) die Hand fürs Leben reichen
·
(sich) trauen lassen
·
(sich) vermählen
·
Hochzeit feiern
·
Hochzeit halten
·
Mann und Frau werden
·
in den (heiligen) Stand der Ehe (ein)treten
·
kirchlich heiraten
·
standesamtlich heiraten
·
zum Altar führen
·
zum Mann nehmen
·
zur Frau nehmen
●
(jemanden) ehelichen
Amtsdeutsch
·
heiraten
Hauptform
·
in den Hafen der Ehe einlaufen
fig.
·
(den) Bund der Ehe schließen
geh.
·
(jemandem) das Ja-Wort geben
ugs.
·
(jemandem) das Jawort geben
ugs.
·
(jemanden) freien
geh., veraltet
·
(sich) (mit jemandem) verehelichen
geh.
·
(sich) das Ja-Wort geben
ugs.
·
(sich) das Jawort geben
ugs.
·
Hochzeit machen
ugs.
Assoziationen |
|
Typische Verbindungen zu ›ehelichen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›ehelichen‹.
Verwendungsbeispiele für ›ehelichen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Sara hatte er im März 1991 widerstrebend geehelicht; sie war schwanger.
[Süddeutsche Zeitung, 09.07.1996]
Mindestens eine von ihnen lässt sich von einem der Grafen schwängern, verweigert sich aber seinem Angebot, ihn zu ehelichen.
[Die Welt, 01.04.2000]
Als er erfährt, dass sie ihr Vermögen bei einer Neuheirat verliert, ist er sofort bereit, sie zu ehelichen.
[Fath, Rolf: Rollen - H. In: Reclams Opernlexikon, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1998], S. 16193]
Eine Hexe zu ehelichen, kann zwar Geld und Gut, sonst aber nur Unglück bringen.
[Klabund: Bracke. In: Deutsche Literatur von Lessing bis Kafka, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1918], S. 2325]
Dieser aber teilt ihm den Entschluss mit, Gretel zu ehelichen.
[Fath, Rolf: Werke - D. In: Reclams Opernlexikon, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1998], S. 983]
Zitationshilfe
„ehelichen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/ehelichen>.
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