⟨jmd. schult jmdn. ein⟩ein schulpflichtiges Kind in die Grundschule (2), Förderschule o. Ä. aufnehmen; einen Schüler in eine weiterführende Schule aufnehmen; für die Aufnahme in die Grundschule, Förderschule oder eine weiterführende Schule anmelden
Kollokationen:
mit Adverbialbestimmung: [Kinder] früher, später, nicht einschulen
mit Akkusativobjekt: Kinder einschulen
hat Präpositionalgruppe/-objekt: [Kinder] mit [sechs] Jahren einschulen; [Kinder] im Sommer einschulen
Beispiele:
Zu Beginn des laufenden Schuljahres wurden in Deutschland 689.700
Kinder eingeschult – 3,2 Prozent von ihnen an
Förderschulen statt an einer regulären Grundschule. [Süddeutsche Zeitung, 18.11.2013]
Im August wanderte sie mit ihrer Familie von Essen nach Mallorca aus,
schulte ihre beiden Kinder […] auf der Insel
ein. [Bild, 01.11.2018]
Auch wenn die Zwergschule in Krälingen in diesem Jahr nur fünf
i‑Dötzchen eingeschult hat, muss sie nicht um ihre
Zukunft fürchten. [Rhein-Zeitung, 17.11.2015]
In der ehemaligen DDR […] neigte man
dazu, die Kinder schon früher einzuschulen, also auch
dann, wenn sie erst nach Schulbeginn sechs Jahre alt wurden. [Berliner Zeitung, 06.08.2005]
Familien aus dem Kreis Offenbach, die ihre Kinder
im nächsten Schuljahr gerne in eine weiterführende Schule in Offenbach
einschulen möchten, haben Pech: Von den rund
1.130 Plätzen, die die Offenbacher Schulen zu vergeben haben, sind bereits
alle mit Offenbacher Kindern besetzt. [Frankfurter Rundschau, 30.05.2000]