engagieren
Vb.
‘in ein Arbeitsverhältnis nehmen’
(besonders bei Bühne und Film),
auch
‘zum Tanz auffordern’,
reflexiv
‘sich für eine Angelegenheit voll einsetzen’.
Zu
frz.
gage
‘Pfand, Bürgschaft’
(s.
↗
Gage)
gebildetes
frz.
engager
‘verpfänden, verpflichten, binden’
wird um die Mitte des 17. Jhs.,
versehen mit der für fremde Verben kennzeichnenden Endung
-ieren,
in seinen unterschiedlichen Verwendungen ins
Dt. übernommen.
Zunächst (17. Jh.) ist
engagieren
namentlich im Sinne von
‘in Kampfhandlungen verwickeln, verpflichten’
und
‘veranlassen’
(reflexiv
‘sich verpflichten, sich in etw. einlassen’)
üblich,
dann auch in den bis heute geltenden Bedeutungen
‘in Dienst nehmen’
(18. Jh.)
und
‘zum Tanz auffordern’
(Anfang 19. Jh.).
Das seit Beginn der Bezeugung
in prädikativer Stellung häufigere Part.adj.
engagiert
‘gebunden, besetzt’
(durch Verpflichtungen, eine Einladung, eine Verlobung)
steht von der Mitte des 19. Jhs. an auch für
‘berührt, unmittelbar betroffen’
(
persönlich engagiert sein);
hieran läßt sich der moderne reflexive Gebrauch
‘sich mit innerer Anteilnahme für etw. einsetzen’
(Anfang 20. Jh.)
anschließen.
Engagement
n.
‘Verpflichtung’,
Entlehnung (17. Jh.) von
frz.
engagement
m.
‘Verpfändung, Verpflichtung, Bindung’,
Verbalsubstantiv zu
frz.
engager
(s. oben),
dann besonders
‘Arbeitsverhältnis bei Bühne oder Film’
(Anfang 19. Jh.)
sowie
‘innere Anteilnahme, voller Einsatz’
(Mitte 20. Jh.).