jmdn. unter Vormundschaft stellen, jmdm. ganz oder teilweise (gerichtlich) die Geschäftsfähigkeit entziehen
entmündigen
Grammatik Verb
Aussprache
Worttrennung ent-mün-di-gen
Wortbildung
mit ›entmündigen‹ als Erstglied:
Entmündigung
eWDG
Bedeutung
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Mund2 · mündig · entmündigen · Mündel · Vormund · Vormundschaft · bevormunden
Mund2
f.
‘Herrschafts- und Schutzgewalt über Personen und Sachen, Vormundschaft’,
ahd.
munt
f.
‘Hand, Schutz’
(um 800),
mhd.
munt
m.
f.
‘Hand, Schutz, Bevormundung, Erlaubnis’,
asächs.
mund
f.
‘Hand’,
aengl.
mund
‘Hand, Schutz, Vormund(schaft)’,
anord.
mund
f.
‘Hand’
(germ.
*mundō
f.),
anord.
mundr
m.
‘Brautgeschenk, Mitgift’
(germ.
*munda-
m.).
Verwandt sind außergerm.
lat.
manus
f.
‘Hand’
(wozu
lat.
mandāre
‘übergeben, anvertrauen, überlassen’),
mir.
montar,
muinter
‘rechtmäßige Gattin’,
griech.
márē
(μάρη)
f.
‘Hand’,
die als Reste eines alten
r/n-Stammes
ie.
*mər
(Genitiv
*mənés)
‘schützend über jmdn. gehaltene Hand’
voraussetzen.
Einer schwundstufigen Erweiterung
ie.
*mṇt-
folgen die oben genannten germ. Formen.
mündig
Adj.
‘volljährig, erwachsen, zu Rechtshandlungen berechtigt’,
mhd.
mündec,
(md.)
mundic,
eigentlich
‘fähig, sich selbst zu schützen und rechtlich zu vertreten’.
entmündigen
Vb.
‘für unmündig erklären, unter Vormundschaft stellen’
(19. Jh.).
Vom Substantiv abgeleitet
Mündel
n.
m.
f.
‘minderjährige oder entmündigte Person’,
die gesetzlich der Sorge eines Vormunds unterstellt ist,
spätmhd.
(md.)
mundelin,
frühnhd.
mundelein
(15. Jh.),
mnd.
mündel,
afries.
mondele.
Im 16. Jh. gilt
Mündlin,
Mündlein
und
Mündel;
letzteres wird im 18. Jh. geläufig.
Älter,
aber nur bis ins 18. Jh. bezeugt,
ist
Mündlin
m.
‘wer unter der Gewalt eines anderen steht, Schützling’,
mhd.
mundelinc.
Vgl.
(in Urkunden des 10./11. Jhs.)
mlat.
jamundilingus,
das wohl als ein latinisiertes
ahd.
*(gi)mundiling
angesehen werden kann.
Vormund
m.
‘Vertreter eines Minderjährigen, eines Entmündigten’,
ahd.
foramunto
‘Rechtsbeistand, Rechtsvertreter’
(10. Jh.),
mhd.
vormunde,
vormünde,
vormunt,
vürmunt,
mnd.
vȫrmünde,
vȫrmunt,
mnl.
vōremonde,
zusammengesetzt mit
vor
(s. d.).
Die Bedeutungsentwicklung geht aus von
‘(schützend über jmdn. gehaltene) Hand’
zu
‘wer Schutzpflicht und Rechtsvertretung gegenüber einzelnen oder mehreren ausübt’
sowie
‘Rechtsvertreter von Ehefrau, Kindern’,
dann
‘Rechtsvertreter und Vermögensverwalter von Minderjährigen und Entmündigten’
(seit 15. Jh.).
Im 18. Jh. auch
Fürmund,
dem damaligen Sprachempfinden folgend an
für
(s. d.)
angeschlossen.
Vormundschaft
f.
‘amtlich verfügte Wahrnehmung der gesetzlichen Vertretung eines Minderjährigen, Entmündigten’,
ahd.
foramuntscaf
‘Verteidigung, Rechtsvertretung’
(10. Jh.),
mhd.
vormuntschaft.
bevormunden
Vb.
‘nicht selbständig entscheiden lassen, gängeln’
(16. Jh.),
für älteres
mhd.
vormunden
‘beschirmen, schützen, bevormunden, Vormund sein’.
Thesaurus
Synonymgruppe
bevormunden
·
entmündigen
·
unter Betreuung stellen
Typische Verbindungen zu ›entmündigen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›entmündigen‹.
Verwendungsbeispiele für ›entmündigen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Wenn wir das nicht mehr schaffen, entmündigen wir uns selbst.
[Die Zeit, 19.03.2012, Nr. 12]
Die Bürger aber wollen sich nicht mehr entmündigen lassen, sie gehen auf die Straße.
[Die Zeit, 23.05.2011, Nr. 21]
Es ist sehr schwer, vielleicht unmöglich, eine solche Nation politisch komplett zu entmündigen.
[Die Zeit, 22.11.2010, Nr. 47]
Wenn alle Therapie nicht hilft, sollten sie ihn entmündigen lassen.
[Die Zeit, 03.07.2000, Nr. 27]
Je mehr ich aber zentralisiere, desto mehr entmündige ich die Bürger.
[Süddeutsche Zeitung, 29.04.2003]
Zitationshilfe
„entmündigen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/entm%C3%BCndigen>.
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