entsetzen
Vb.
‘erschrecken, aus Umzingelung befreien, eines Amtes entheben’
schließt an die reiche Bedeutungsentwicklung des Verbs im
Mhd. an.
Ahd.
in(t)sezzen
‘im Stich lassen, verlassen, zurücklassen, berauben’
(um 800),
mhd.
entsetzen
‘zurück-, absetzen, aus dem Besitz bringen, berauben, befreien’,
(bei den Mystikern)
‘außer Fassung bringen’,
reflexiv
‘sich scheuen, fürchten’
sind Kausativa zu
ahd.
in(t)sizzen
‘(sich) fürchten, erschrecken’
(8. Jh.)
und
(die Ausgangsbedeutungen noch bewahrendem)
mhd.
entsitzen
‘aus der Lage, dem (ruhigen) Sitz kommen, (sich) fürchten, erschrecken’,
aber auch
‘sitzen bleiben, sich behaupten, widersetzen’
sowie
‘wegnehmen’.
Zur Etymologie s.
↗
ent-,
↗
sitzen
und
↗
setzen.
Entsatz
m.
‘Befreiung, Befreiungsheer’
(15. Jh.),
auch
Entsatzheer.
Entsetzen
n.
‘Furcht, Grauen, Schrecken’,
vereinzelt seit dem 16. Jh.,
löst das im 15./16. Jh. geläufige
Entsitzen
‘Scheu, Furcht’
ab.
entsetzlich
Adj.
‘Entsetzen auslösend, grauenvoll, schrecklich’
(16. Jh.;
vgl.
mhd.
unentsetzelich,
14. Jh.).