zeugen1
Vb.
‘herstellen, hervorbringen’
(heute selten),
‘ein Lebewesen entstehen lassen, Kinder hervorbringen’,
ahd.
giziugōn
‘etw. (als Besitz, Vermögen) nachweisen’,
ziugōn
‘zustande bringen’
(um 1000),
mhd.
ziugen
‘herstellen, (ein Buch) verfassen, anschaffen, ausrüsten, beweisen, Zeugnis ablegen’,
mnd.
(ge)tǖgen
‘beschaffen, hervorbringen, beweisen, Zeugnis ablegen’,
mnl.
ghetūghen
‘beschaffen, beweisen, Zeugnis ablegen’,
nl.
getuigen
‘bezeugen, bekunden’.
Das Verb
(eigentlich
‘etw. heranschaffen, heranziehen’)
ist etymologisch an das unter
Zeug
(s. d.)
behandelte Substantiv anzuschließen.
Die alte Bedeutung
‘beschaffen, verfertigen’
tritt im 17. Jh. zurück,
hält sich jedoch im Sinne von
‘hervorbringen’
in dichterischer oder gehobener Sprache;
allgemein gilt dafür
erzeugen
(s. unten).
Die im
Mhd. auftretende Verwendung
‘geschlechtlich hervorbringen’
wird vom 17. Jh. an vorherrschend.
In der Rechtssprache übliches
zeugen
‘be-, nachweisen, Zeugnis ablegen’
liegt von da an semantisch weit ab und wird als eigenständiges Verb empfunden
(s.
zeugen2).
–
Zeugung
f.
‘Fortpflanzung, Keimlegung für Nachkommenschaft’
(16. Jh.),
mhd.
ziugunge
‘das Machen, Tun’.
erzeugen
Vb.
‘hervorbringen, herstellen, produzieren’,
mhd.
erziugen
‘hervorbringen, machen lassen, die Kosten wovon bestreiten, ausrüsten’;
Erzeuger
m.
‘Hersteller, Produzent’,
Erzeugnis
n.
‘das Hervorgebrachte, Produkt’
(beide 18. Jh.).