⟨jmd. nimmt jmdn. fest⟩jmdn. (ohne einen Haftbefehl) in Haft nehmen oder gegen seinen Willen festhalten
siehe auch verhaften
Die Fachsprache unterscheidet in Bezug auf die Gefangennahme einer Person zwischen dem Verhaften aufgrund eines Haftbefehls einerseits und dem Festnehmen ohne Haftbefehl andererseits. Die Allgemeinsprache verwendet beide Begriffe meist synonym.
Kollokationen:
mit Adverbialbestimmung: jmdn. vorläufig festnehmen
mit Akkusativobjekt: einen Verdächtigen festnehmen
Beispiele:
Weil sie sich den […]
Einsatzkräften gegenüber »nicht kooperativ« verhalten und an den nötigen
Identitätsfeststellungen nicht mitgewirkt hätten, wurden fast alle
Protestierer vorläufig festgenommen. [Welt am Sonntag, 02.06.2019, Nr. 22]
Die mutmaßlichen Täter wurden von zwei Zeugen
festgenommen und der Polizei übergeben. [Frankfurter Rundschau, 27.01.1998]
Weil gegen ihn mehrere Haftbefehle vorlagen, wollte die Polizei in
Gotha (Thüringen) einen 37‑Jährigen festnehmen. [Bild am Sonntag, 12.05.2019, Nr. 19]
Betrunken und als Cowboy verkleidet besuchte er am Fastnachtsdienstag
eine Gaststätte – mit einem echt wirkenden Revolver. Ein erschrockener Gast
alarmierte die Polizei, die den Mann vorläufig
festnahm. [Bild, 07.03.2019]
Sie wurden verfolgt und konnten nach einer aufregenden Jagd und
wiederholtem Handgemenge am Potsdamer Platz von den Beamten gestellt und
festgenommen werden. [Berliner Zeitung, 18.11.1945]