Formel
f.
‘feststehende Wendung, Floskel, kurze Begriffserklärung’.
Lat.
formula
‘Norm, Maßstab, Gesetz, bestimmte Fassung’,
Deminutivum zu
lat.
forma,
daher eigentlich
‘kleine Gestalt’
(s.
Form),
wird im 16. Jh. als Ausdruck des römischen Rechts
in die
dt. Rechtssprache aufgenommen
zur Bezeichnung feststehender, sich wiederholender verbaler Wendungen
in juristischen Verfahren
(vgl.
Eides-,
Schwur-,
Strafformel).
Die älteste Form lautet
Formul
(so gelegentlich noch im 18. Jh.).
Im 18. Jh. wird
Formel
ein Terminus der Naturwissenschaften
und gilt für aneinandergereihte chemische Zeichen,
für eine mathematische Buchstabengleichung,
schließlich für eine Zeichenreihe überhaupt.
–
Formular
n.
‘auszufüllender Vordruck, Fragebogen’,
aus
lat.
formulārius
Adj.
‘zu den Rechtsformeln gehörig’
bzw. dessen substantiviertem Neutrum
formulārium,
das im 16. Jh. Bezeichnung für vorgeschriebene,
festgefügte und notierte Rechts-, Brief- und Redeformeln wird.
formulieren
Vb.
‘in eine angemessene sprachliche Form bringen, in Worte fassen’,
im 19. Jh. aus
frz.
formuler
(zu
frz.
formule,
lat.
formula
entsprechend)
entlehnt.
Formulierung
f.
‘sprachlicher Ausdruck, sprachliche Fassung’
(19. Jh.).