Rechtssprache vertraglich die Haftung einschränken
freizeichnen
Grammatik Verb
Worttrennung frei-zeich-nen
Wortbildung
mit ›freizeichnen‹ als Erstglied:
Freizeichnung
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›freizeichnen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Denn von den Versäumnissen, die sich in dieser Untersuchung widerspiegeln, können sie sich nicht freizeichnen.
[Süddeutsche Zeitung, 03.12.1994]
Niemand kann sich freizeichnen von den Altlasten der Geschichte und der Verantwortung dafür.
[Die Zeit, 15.05.1987, Nr. 21]
Das war ein länger dauernder Prozess, von dem sich auch die Union und die Freien Demokraten als die langjährigen Regierungspartner nicht freizeichnen können.
[Süddeutsche Zeitung, 31.12.2001]
Denn dann könnte sich der Vermieter von jeder Haftung freizeichnen und den Mieter mit einem nicht im voraus kalkulierbaren Risiko belasten.
[Süddeutsche Zeitung, 23.11.1996]
Der Zettelkasten ist voll mit berühmt‑berüchtigten Zitaten von Politikern, die sich von Aussprüchen, Ansprüchen und Versprechen freizeichnen wollten.
[Die Zeit, 16.03.2008, Nr. 12]
Zitationshilfe
„freizeichnen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/freizeichnen>.
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