eWDG
Bedeutung
Beispiel:
eine gegenteilige Behauptung
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Teil · teilen · Teilung · teilbar · abteilen · Abteilung · erteilen · mitteilen · Mitteilung · verteilen · teilhaftig · teils · Anteil · Anteilnahme · Gegenteil · gegenteilig · Nachteil · nachteilig · benachteiligen · Vorteil · übervorteilen · teilhaben · Teilhaber · teilnehmen · Teilnahme
Teil m. n. ‘Stück eines Ganzen, Einzelheit, Anteil’, ahd. (8. Jh.), mhd. teil m. n., asächs. dēl m., mnd. dēl m. n., mnl. nl. deel n., aengl. dǣl m., engl. deal, got. dails f. sowie ahd. teila f. ‘Teilung’ (9. Jh.), mhd. teile f. ‘Teilung, Zugeteiltes’, anord. deila f. ‘Teilung, Zwiespalt, Streit’, got. daila f. ‘Teilnahme’ (germ. *dail- mit unterschiedlicher Stammbildung) und aslaw. dělъ ‘Teil’, russ. (älter) del (дел) ‘Teilung’ sind Bildungen mit l-Suffix, die mit lit. dailýti ‘teilen’ zusammenstimmen. Weitere Verknüpfungen bleiben unsicher. Zu einer Wurzel ie. *dā(i)-, *dī̌- ‘teilen, zerschneiden, zerreißen’? Oder stammt der germ.-baltoslaw. Ausdruck aus einer Substratsprache? – teilen Vb. ‘ein Ganzes in Einzelstücke zerlegen’, ahd. teilen, teilōn (8. Jh.), mhd. teilen, asächs. dēlian, mnd. mnl. dēlen, deilen, nl. delen, aengl. dǣlan, engl. to deal, anord. deila, got. dailjan, Bildung zum Substantiv; dazu Teilung f. ahd. teilunga (um 900), mhd. teilunge, und teilbar Adj. ‘so beschaffen, daß man es teilen kann’ (15. Jh.). abteilen Vb. ‘einteilen, trennen, absondern’, mhd. abeteilen ‘(gerichtlich) aberkennen, vermögensrechtlich abfinden, einen Teil von einem Ganzen trennen’; vgl. got. afdailjan ‘ein Zehntel abgeben’. Abteilung f. ‘Abtrennung, Loslösung, Abschnitt, Teil eines Ganzen’, (militärisch) ‘Gliederungseinheit der Truppe’, auch ‘Bereich der Verwaltung und Arbeitsorganisation’ (18. Jh.), mhd. abeteilunge ‘Abtrennung, Loslösung’, frühnhd. ‘Erbteilung’ (16. Jh.), auch ‘Eisenbahnabteil’ (2. Hälfte 19. Jh.), s. Abteil. erteilen Vb. ‘(auf Grund einer Verfügungsgewalt eine Aufgabe, eine Berechtigung) zuteil werden lassen’, ahd. irteilen ‘Recht zuteilen, ein Urteil aussprechen, einen Rat, Befehl geben’ (8. Jh.), mhd. erteilen ‘ein Urteil sprechen, richten, verurteilen, als Urteil zuerkennen, teilen’. Dazu Urteil, s. d. mitteilen Vb. ‘etw. wissen lassen, benachrichtigen, anvertrauen’, mhd. miteteilen ‘Rat geben, etw. mit jmdm. teilen, jmdm. zukommen lassen, übergeben’; Mitteilung f. ‘Nachricht, Meldung, Benachrichtigung, Bekanntgabe’ (16. Jh.). verteilen Vb. ‘(ein Ganzes in einzelnen Stücken) ausgeben’, ahd. firteilen ‘des Anteils berauben, verurteilen’ (10. Jh.), mhd. verteilen ‘ver-, zerteilen, bei einer Teilung übergehen, enterben, den Anteil absprechen, eines Anteils berauben, durch Urteil absprechen, verurteilen, verdammen, verfluchen, verwünschen’. teilhaftig Adj. ‘Anteil habend’, mhd. teilhaftic, teilheftic. teils Adv. ‘teilweise, zum Teil’ (17. Jh.), aus der genitivischen Fügung mhd. eines teiles, frühnhd. (eines) theils ‘zum Teil, einige’, wohl entstanden aus Verbindungen, in denen Teil als Ergänzung zum Verb auftritt. Anteil m. ‘zustehender, zufallender Teil, innere Anteilnahme, Beteiligung’, mhd. anteil; die übertragene Bedeutung ‘Mitgefühl’, besonders in der Wendung Anteil nehmen, entsteht im 18. Jh.; dazu Anteilnahme f. ‘(innere) Beteiligung, Mitgefühl’ (19. Jh.). Gegenteil n. ‘den Gegensatz zu etw. anderem Darstellendes’, mhd. gegenteil ‘Gegenpartei im Rechtsstreit’; im heutigen verallgemeinerten Sinne seit dem 16. Jh.; gegenteilig Adj. (16. Jh.). Nachteil m. ‘Umstände, die jmdn. beeinträchtigen, jmdm. schaden’ (15. Jh.), als Gegenwort zu älterem Vorteil, s. unten; nachteilig Adj. (15. Jh.).; benachteiligen Vb. ‘zurücksetzen, nicht das gleiche zugestehen’ (16. Jh.). Vorteil m. ‘günstiger Umstand, Gewinn, Nutzen’, ahd. forateila f. ‘Belohnung, Zuteilung’ (8. Jh.), mhd. vorteil m. n. ‘Teil voraus, Vorausempfang, Vorrecht’, mnd. vordēl n.; übervorteilen Vb. ‘Vorteil über jmdn. erringen, überlisten, betrügen’ (15. Jh.). teilhaben Vb. ‘beteiligt sein, teilnehmen’, ahd. teil habēn (8. Jh.), mhd. teil haben; Teilhaber m. ‘Mitberechtigter an Eigentum, besonders Geschäftseigentum’ (Anfang 18. Jh.), Kompagnon verdrängend. teilnehmen Vb. ‘sich beteiligen, mitmachen, mitempfinden, mitfühlen’, ahd. teil neman (8. Jh.), mhd. teil nemen; Teilnahme f. ‘Beteiligung, das Beteiligtsein, Mitgefühl’ (18. Jh.), älter Teilnehmung.
Thesaurus
Synonymgruppe
entgegengesetzt ·
gegensätzlich ·
gegenteilig ·
konträr ·
polar ·
sich widersprechend ·
unvereinbar ·
widersprüchlich ·
widerstreitend ●
advers fachspr., bildungssprachlich ·
adversativ fachspr., lat., Sprachwissenschaft ·
antagonistisch geh. ·
antithetisch geh. ·
diametral geh. ·
diskrepant geh. ·
dualistisch geh. ·
oppositär geh.
Oberbegriffe |
Assoziationen |
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Synonymgruppe
Assoziationen |
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Typische Verbindungen zu ›gegenteilig‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›gegenteilig‹.
Verwendungsbeispiele für ›gegenteilig‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Im gegenteiligen Fall wird es nicht unterbleiben, daß er vom Lande streng gerichtet wird.
[Archiv der Gegenwart, 2001 [1973]]
Heute ist das genau gegenteilig, heute wird viel mehr provoziert.
[Die Zeit, 14.08.2013, Nr. 30]
Außerdem ist seine sprachphilosophische These, erst komme das Denken, dann die Sprache, ebenso schlicht wie die gegenteilige These.
[Die Zeit, 05.07.2010, Nr. 27]
Dabei käme es jetzt darauf an, gegenteilige Signale zu setzen.
[Die Zeit, 14.03.2008, Nr. 12]
Schon in der Schule wurde ich als Schreiber deutscher Aufsätze gegenteilig bewundert.
[Corinth, Lovis: Selbstbiographie. In: Simons, Oliver (Hg.) Deutsche Autobiographien 1690-1930, Berlin: Directmedia Publ. 2004 [1926], S. 30268]
Zitationshilfe
„gegenteilig“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/gegenteilig>.
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