Gewalt
f.
‘rohe Kraft, Wucht, Macht, Zwang’,
ahd.
giwalt
(8. Jh.),
mhd.
gewalt,
asächs.
giwald,
mnd.
gewelde,
gewalt,
mnl.
ghewelt,
nl.
geweld,
aengl.
geweald
wie auch
anord.
vald,
schwed.
våld
(
germ.
*(ga-)wald-)
gehören als Abstraktbildungen
(mit unterschiedlichem Genus)
zu dem unter
walten
(s. d.)
behandelten Verb.
Diesem folgend gilt in alter Zeit
vorwiegend die Bedeutung
‘Macht, Herrschaft, Vollmacht’.
gewaltig
Adj.
‘mächtig, groß, eindrucksvoll’,
ahd.
giwaltīg
(um 800),
mhd.
gewaltec,
gewaltic,
geweltic
‘mächtig’.
bewältigen
Vb.
‘in seine Gewalt bekommen, mit etw. fertig werden, meistern’
(14. Jh.),
heute vielfach
‘geistig verarbeiten, verstehend überwinden’.
Zuvor
mhd.
gewaltigen,
geweltigen
‘Gewalt antun, überwältigen, etw. seiner Macht unterwerfen’;
zu
spätmhd.
waltec,
weltec
‘mächtig, gewaltig’.
In der Negation
unbewältigt
Part.adj.
‘nicht reflektiert, unverarbeitet; verdrängt’
(
unbewältigte Vergangenheit,
1955).
überwältigen
Vb.
‘besiegen, wehrlos machen, beeindrucken’
(15. Jh.).
vergewaltigen
Vb.
‘mit einer Frau gegen ihren Willen schlafen, gewaltsam zu etw. zwingen’,
spätmhd.
vergewaltigen,
vergeweltigen.
gewaltsam
Adj.
‘durch Macht, (rohe) Kraft erzwungen’
(15. Jh.).
Gewaltakt
m.
‘rohe, brutale Handlung, Aktion mit viel Kraftaufwand’
(19. Jh.).
Gewalthaber
m.
(15. Jh.)
‘wer Macht hat, Herrscher’,
in älterer Rechtssprache auch
‘wer Vollmacht hat, Stellvertreter’.
Gewaltherrschaft
f.
Verdeutschung (18. Jh.) von
Despotie.
gewalttätig
Adj.
‘rohe Kraft anwendend, brutal’
(Ende 16. Jh.,
von
Gewalttat,
1. Hälfte 16. Jh.).