haschen1
Vb.
‘schnell (er)greifen, zu fangen suchen’,
mhd.
erhaschen
‘ergreifen’
(14. Jh.),
frühnhd.
(
omd.)
haschen
‘ergreifen, (nach vorausgegangener Verfolgung) einfangen’
(16. Jh.)
setzt wie
schwed.
(mundartlich)
haska
‘nachlaufen’
ein
germ.
ōn-Verb
voraus,
das,
wenn
*hask-
aus
*hafsk-
hervorgegangen,
als Intensivbildung zu der unter
-haft,
haben
und
heben
(s. d.)
angeführten Wurzel
ie.
*kap-
‘fassen’
gestellt werden kann.
Das vornehmlich
omd. Verb gelangt durch
Luther
in die Literatursprache.
Häscher
m.
‘Gerichtsdiener, Büttel’
(16. Jh.),
heute zuweilen noch geringschätzig
‘von einer Instanz (zu einem bösartigen Zweck) beauftragter Verfolger’.
Hascherl
n.
südd.
öst.
‘bedauernswertes Wesen’
(19. Jh.),
bezeichnet eigentlich
‘das zu Ergreifende, Erhaschende’,
also das einzufangende Kleingetier
oder das im Einkriegespiel einzuholende Kind,
doch versehen mit einem Mitgefühl, Zuneigung oder Zärtlichkeit
ausdrückenden Deminutivsuffix.