von der Staatsgewalt ausgehend; die Befugnisse der Verwaltung betreffend
Duden, GWDS, 1999
Bedeutungen
1.
2.
selten dem Fürstenstand entsprechend, vornehm, würdevoll
Typische Verbindungen zu ›hoheitlich‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›hoheitlich‹.
Verwendungsbeispiele für ›hoheitlich‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Am Ende ist allerdings ein hoheitlicher Akt notwendig, da muß jemand den Stempel draufdrücken.
[Die Zeit, 09.04.1993, Nr. 15]
Doch die Deutschen tun sich bisher schwer damit, hoheitliche Rechte mit privatem Geld durchzusetzen.
[Süddeutsche Zeitung, 23.03.2001]
Ihm zufolge ist die Sprache "vorstaatlich" und somit der hoheitlichen Regelung entzogen.
[Süddeutsche Zeitung, 22.10.1997]
Dem Volk freilich bieten sie sich vor allem hoheitlich, wenn nicht arrogant dar.
[Die Zeit, 19.05.1978, Nr. 21]
Mit George teilte L. auch den hoheitlichen, sakralen Anspruch an Kunst.
[o. A.: Lexikon der Kunst - L. In: Olbrich, Harald (Hg.), Lexikon der Kunst, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1992], S. 30153]
Zitationshilfe
„hoheitlich“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/hoheitlich>.
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