impertinent
Adj.
‘ungehörig, frech, unverschämt’.
Spätlat.
impertinēns
(Genitiv
impertinentis)
‘nicht dazugehörig’
(aus negierendem
in-,
s.
in-2,
und dem Part. Präs. von
lat.
pertinēre
‘sich erstrecken’)
lebt in der
mlat. Rechtssprache weiter
(vgl.
mlat.
impertinentia interrogatoria
‘nicht dazugehörige, nicht sachdienliche Fragen’)
und entwickelt im
Mlat. auch die Bedeutung
‘unangemessen, unpassend, töricht’.
Im 17. Jh. ins
Dt. entlehnt,
geht es außerhalb der juristischen Sphäre allmählich in
‘frech, unverschämt’
über.
Impertinenz
f.
‘Unverschämtheit, Frechheit’
(18. Jh.),
vgl.
mlat.
impertinentia
‘Unangemessenheit’.