inhaftieren
GrammatikVerb · inhaftiert, inhaftierte, hat inhaftiert
Aussprache [ɪnhafˈtiːʀən]
Worttrennung in-haf-tie-ren
formal verwandt mitHaft
Wortbildung
mit ›inhaftieren‹ als Erstglied:
Inhaftierung
·
mit ›inhaftieren‹ als Grundform:
inhaftiert
ZDL-Vollartikel
Bedeutung
häufig bildungssprachlich ⟨jmdn. inhaftieren⟩, ⟨jmd. wird inhaftiert⟩jmdn. (aufgrund eines Haftbefehls) in Haft nehmen oder in einem Lager internieren
siehe auch verhaften
Kollokationen:
mit Akkusativobjekt: Verdächtige inhaftieren
hat Präpositionalgruppe/-objekt: jmdn. in einem Arbeitslager, Gefangenenlager, Konzentrationslager, Militärgefängnis, Zuchthaus inhaftieren; jmdn. ohne Anklage, Gerichtsverfahren, wegen eines Delikts, Spionage, eines Vergehens inhaftieren
in Koordination: festgenommen, verhaftet, verhört und inhaftiert werden; inhaftiert und angeklagt, verurteilt, abgeschoben, deportiert, gefoltert, misshandelt, [wieder] freigelassen werden
mit Passivsubjekt: jmds. Anhänger, Blogger, Demonstranten, Flüchtlinge, Journalisten, Mitglieder, Oppositionelle, Schriftsteller werden inhaftiert
Beispiele:
Der zuständige Haftrichter ließ den Beschuldigten wegen Totschlags
inhaftieren. [Süddeutsche Zeitung, 04.12.2018]
Mitte November haben die Richter nach einem Antrag der Umwelthilfe
den Europäischen Gerichtshof angerufen, um zu klären, ob sie Amtsträger
inhaftieren dürfen, um ein Fahrverbot
durchzusetzen. [Süddeutsche Zeitung, 20.12.2018]
Schon vor dem Krieg waren Hunderte Sinti und Roma in
Konzentrationslagern inhaftiert worden. [Schreie, Tränen, Gas, 12.08.2004, aufgerufen am 18.08.2015]
Die palästinensische Seite verlangte die Freilassung von 230
Gefangenen, die vor Abschluss der Osloer Verträge
inhaftiert worden waren. [Archiv der Gegenwart, 2001 [2000]]
Die Habeas corpus Akte sehen vor, daß niemand ohne den Entscheid
eines zuständigen Gerichts inhaftiert werden kann und
innerhalb einer bestimmten Frist seinen gesetzlichen Richter vor geführt
werden muß. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1951]]
letzte Änderung:
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Haft1 · Haftel · Heftel · Haft2 · Haftbefehl · haften · Haftung · verhaften · Verhaftung · verhaftet · inhaftieren
Haft1 f. ‘polizeilicher Gewahrsam, Gefangenschaft’. Auf das Westgerm. beschränkt sind die Feminina mhd. haft ‘Fesselung, Gefangenschaft, Befestigung’ (frühnhd. auch ‘Beschlagnahme’), mnd. hacht ‘Anspruch, Berechtigung, Haft’, wohl auch aengl. hæft ‘Gefangennahme, Haft’ und ahd. hafta ‘Verknüpfung, Griff, Gefangennahme’ (9. Jh.), mhd. hafte ‘Verknüpfung, Haft, Verwahrung, Hindernis’, mnd. hacht(e), hafte ‘Gefängnis, Haft’, anfrk. hafta ‘Gefangenschaft’, mnl. hachte ‘Gefangenschaft, Gefahr, schwierige Lage’. Daneben kennt das Germ. ein in den Verwendungen sich mit den Feminina vermischendes maskulines und neutrales Substantiv ahd. haft m. n. ‘Band, Fessel, Gefangenschaft’ (9. Jh.), mhd. haft m. ‘Band, Fessel, Knoten, Halt’ (spätmhd. auch ‘Bürgschaft’), nhd. Haft m. ‘Verbindung, Naht, Fessel, Haltevorrichtung’ (bis ins 18. Jh., vgl. dazu das Deminutivum mhd. haftel, haftelīn, heftel, heftelīn, obd. Haftel, omd. Heftel n. ‘Verschluß aus Haken und Öse’), aengl. hæft m. ‘Band, Fessel, Gefangenschaft’, anord. hapt n. ‘Fessel’ sowie ein Maskulinum mhd. haft, aengl. hæft, anord. haptr ‘Gefangener’, das sich zum Adjektiv ahd. (9. Jh.), mhd. haft ‘gebunden, gefangen’ (s. -haft) stellt. Alle diese nominalen Bildungen (und weiterhin die bei Heft1 angegebenen germ. Formen, s. d.) weisen die auch für heben und haben (s. d.) vorauszusetzende Wurzel ie. *kap- auf; sie bewahren (im Unterschied zu den genannten Verben) deren ursprüngliche Bedeutung ‘fassen’ (vgl. lat. capere ‘nehmen, fassen, ergreifen’, captīvus ‘gefangen, erbeutet’). Wohl ebenfalls an diese Gruppe anzuschließen (vielleicht als Rückbildung aus dem Verb haften, s. unten) ist der Insektenname Haft2 m. n. ‘Eintagsfliege’ (18. Jh., vgl. gleichbed. nl. haft, haf n., 17. Jh.), dessen Pluralform Hafte von Oken in die dt. zoologische Fachsprache übernommen wird (s. Eintagsfliege). Eine junge Zusammensetzung mit nhd. Haft f. ‘polizeilicher Gewahrsam’ ist Haftbefehl m. ‘schriftliche richterliche Verfügung, eine Person zu verhaften’ (2. Hälfte 19. Jh.) für älteres Haftbrief (16. Jh.). – haften Vb. ‘fest an einem Gegenstand hängen, kleben’, in der Fügung für etw., jmdn. haften ‘bürgen, einstehen, verantwortlich sein’, ahd. haftēn ‘hängen, kleben, festhalten, zugeordnet, verbunden sein’ (9. Jh.), mhd. haften ‘befestigt sein, anhängen, zugehören’, asächs. hafton ‘haften’, mnd. haften, hachten, mnl. hachten ‘haften, befestigen, gefangennehmen’ (mnd. auch ‘bürgen’). Das Verb basiert wie das unter heften (s. d.) dargestellte, anders abgeleitete gemeingerm. Faktitiv auf dem in ahd. haft ‘gebunden, gefangen’ vorliegenden germ. Adjektiv (s. -haft). Seit Mitte des 14. Jhs. ist der vor allem rechtssprachliche Gebrauch im Sinne von ‘bürgen’ bezeugt. Nur noch hierzu gehört heute das Verbalsubstantiv Haftung f. ‘Verpflichtung, für etw. oder jmdn. einzustehen’ (so seit dem 14. Jh., im älteren Nhd. auch ‘Gefangennahme’), ahd. haftunga ‘Gefangenschaft’ (um 900), mhd. haftunge ‘Gefangennahme, Haft, das Festhalten’, mnd. haftinge ‘Haft’. verhaften Vb. ‘gefangennehmen’ (17. Jh., zuvor ‘pfänden, beschlagnahmen, verbinden, befestigen’, 15. Jh.), transitivierende Präfixbildung zu haften (s. oben) anstelle von vorausgehendem mhd. frühnhd. verheften (Part. Prät. verhaft, verheftet) ‘einheften, befestigen, verbinden, vorenthalten’ (frühnhd. auch ‘festnehmen, pfänden’), dieses zu mhd. heften (s. heften); Verhaftung f. ‘Gefangennahme’ (16. Jh., zunächst auch ‘Verbindung, Befestigung’), vgl. frühnhd. verheftunge ‘Beschlagnahme’ (15. Jh.). Das Part. Prät. von verhaften verselbständigt sich im Nhd. als verhaftet Part.adj. ‘eng mit etw. verbunden, in etw. verwurzelt’ (16. Jh.). inhaftieren Vb. in der Kanzleisprache des 18. Jhs. als Synonym für verhaften aufkommend, ist eine latinisierende Bildung (mit in-1, s. d.) zu Haft (wohl unter Einfluß der präpositionalen Fügung in Haft).
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
dingfest machen ·
festnehmen ·
gefangen nehmen ·
gefangennehmen ·
in Gewahrsam nehmen ·
in Haft nehmen ·
inhaftieren ·
verhaften ●
aus dem Verkehr ziehen fig. ·
arretieren geh., veraltet ·
die Handschellen klicken lassen ugs., auch figurativ ·
einkassieren ugs.
Assoziationen |
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Typische Verbindungen zu ›inhaftieren‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›inhaftieren‹.
Drogenhändler
Gefangene
Medienschaffende
Oppositionelle
Regimegegner
Schutzhäftling
Strafgefangene
Terrorverdächtige
Verdächtige
abschieben
anklagen
deportieren
emigrieren
entheben
festnehmen
foltern
freilassen
hinrichten
internieren
kurzzeitig
mehrmals
misshandeln
unrechtmäßig
verhören
vorübergehend
willkürlich
zeitweilig
zeitweise
überstellen
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